Autorecht

Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

Autos sind hochwertige Wirtschaftsgüter. Der Autokaufvertrag regelt die Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Das Autorecht betrifft sehr unterschiedliche Rechtsbereiche: die Haftung des Verkäufers für Autos mit Mängeln und die Frage, wann das Auto wegen der Mängel zurück gegeben werden kann (Rücktritt vom Autokaufvertrag). Daneben ist der Bereich der Automiete (sixt, Europcar...) ein sehr wichtiger Bestandteil des Autorechtes. Dabei steht meist im Mittelpunkt, ob Schadenersatzforderungen von Autovermietungen abgewehrt werden können. Ein weiterer wichtiger Teil meiner Tätigkeit ist die Vertretung bei Streitigkeiten um die Rückzahlung der als Kaution hinterlegten Umsatzsteuer bei Autoverkäufen ins EU-Ausland oder in ein Drittland außerhalb der EU. Ich bin langjährig im Autorecht tätig und habe ungezählte Verfahren an Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten. Ein großer Anteil der Gerichtsverfahren im Autorecht wird vor den Landgerichten verhandelt. Dort gilt Anwaltszwang, d.h. Käufer und Verkäufer benötigen einen Anwalt. Ich vertrete Käufer und Autohäuser in diesen Streitverfahren bundesweit. Vertrauen Sie auf meine bald 15 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

Sie benötigen eine Beratung?