Ausländerrecht: Ihr Anwalt für Visum und Aufenthaltstitel

Rechtsanwalt Rolf Tarneden

Im Ausländerrecht bin ich tätig im Bereich Visaerteilung durch deutsche Botschaften und Konsulate sowie der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Inland. Ein Visum kann erteilt werden insbesondere zum Familiennachzug (typisch Nachzug von Ehegatte, Kind oder Eltern), zur Aufnahme einer Beschäftigung (typischweise einer qualifizierten Tätigkeit) oder als Besuchsvisum (Schengenvisum). Wer mit Visum nach Deutschland gekommen ist oder bereits länger mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, benötigt immer einen Aufenthaltstitel, befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis). Viele, die schon länger in Deutschland leben, beantragen dann die Einbürgerung, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.  Im Bereich Visum, Aufenthaltstitel und Einbürgerung bin ich seit über 20 Jahren tätig und habe in allen Bereichen bundesweite Erfahrung mit Ausländerbehörden und Gerichten sowie mit Deutschen Botschaften und Visastellen. Nähere Informationen finden Sie in den folgenden Fachbeiträgen. Bei Interesse kontaktieren Sie mich gern.

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