Abmahnung wegen Filesharing
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Abmahnung erhalten? Wer eine Abmahnung erhält, muss lesen, dass er für einen download (z.B. für einen Song von 3 Minuten) 1.200,00 € zahlen soll. Man fragt sich: Kann ein Download so teuer werden? Der Abmahnung beigefügt ist in aller Regel eine Unterlassungserklärung. Hier soll gegen Strafversprechen von z.B. 5.000,00 € erklärt werden, nie wieder einen solchen download vorzunehmen. Hintergrund ist in aller Regel das filesharing, häufig über peer-to-peer Netzwerke. Ich bearbeite hier im Büro die Mandate im Bereich Abmahnung Internet, Internetrecht, IT-Recht. Wann ist eine Abmahnung zulässig? Müssen die in der Abmahnung geforderten Anwaltskosten gezahlt werden? Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben? Diese Fragen klären nachstehende Beiträge.
Ich vertrete Betroffene diesen Streitverfahren bundesweit. Vertrauen Sie auf meine bald 15 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.
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- Tarneden Rechtsanwälte
RA Horst-Oliver Buschmann
Karmarschstr. 44
30159 Hannover
(Nähe Altes Rathaus, gegenüber Markthalle)