Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

Nach einem Verkehrsunfall ist schnelle Hilfe oberstes Gebot. Es ist eine Vielzahl von Fragen kurzfristig zu klären: Autoreparaturkosten, Mietwagenkosten, Schadenersatz, Haftungsquoten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten...
Auf diese Bedürfnisse bin ich eingestellt. Binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung schreibe ich die Versicherung für Sie an. Wenn der Unfallgegner schuld ist, ist dies für Sie kostenfrei. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese zumeist auch bei umstrittener Schuldfrage die Anwaltskosten. Einzelheiten zu Fragen der Unfallregulierung finden Sie in unseren Fachbeiträgen hier auf der Seite. Ich vertrete Verkehrsunfallgeschädigte bei der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bundesweit. Vertrauen Sie auf meine bald 15 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

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