Unterlassung: Ihr Anwalt bei Rufschädigung und übler Nachrede
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Falsche Behauptungen verbreiten sich schnell, besonders online. Wenn jemand unwahre Tatsachen über Sie behauptet, die Ihren Ruf schädigen, handelt es sich oft um üble Nachrede. Sie sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Auch Beleidigungen müssen nicht hingenommen werden. Ziel ist es, die Verbreitung sofort zu stoppen. Dies geschieht vorgerichtlich durch eine Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und im Streitfall gerichtlich durch eine Unterlassungsklage. In eilbedürftigen Fällen ist auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren möglich. Ein Anwalt kann helfen, Ihren Unterlassungsanspruch durchzusetzen und so Ihren guten Ruf wiederherzustellen. Ich vertrete bundesweit sowohl Personen, die ihren Unterlassungsanspruch geltend machen möchten sowie Personen, die eine Abmahnung abwehren möchten. Vertrauen Sie auf mehr als 16-jährige Berufserfahrung in diesem Bereich. Wichtige Informationen finden Sie in nachstehenden Fachartikeln. Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu mir auf.

Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
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RA Horst-Oliver Buschmann
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30159 Hannover
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