1.Beratung: ab 80 €: Was bedeutet Beratung ab 80 €?

Beratungen können wir erbringen in Gesprächen oder in Gutachten, nach Stundensatz oder Festpreis. Wir bieten immer die Beratung an, mit der das beste Beratungsergebnis erreicht werden kann.

1.1. Gespräch nach Stundensatz: 80 € / halbe Stunde, minutengenaue Abrechnung

Diese Beratung (meist im Telefontermin) erbringen wir am häufigsten. Der Stundensatz hat den Vorteil, dass man sich auf die wichtigsten Fragen konzentriert und nicht abschweift. Sie zahlen nur,  solange das Gespräch läuft. Dauert die Beratung 10 Minuten, zahlen Sie 27,50 €. Dauert die Beratung eine Stunde, zahlen Sie 165 € (minutengenaue Abrechnung).

Im Durchschnitt belaufen sich Rechnungen dieser Art auf 130 € (dies ergab eine Auswertung von 20 aufeinanderfolgenden Rechnungen nach Stundensatz. Die kleinste Rechnung lautete auf 55 €, die höchste 192,00 €). Die entspricht einer durchschnittlichen Gesprächsdauer von ca. 47 Minuten.

Viele Anwälte bieten Erstberatungen für 180 € an. Diesen Wert erreichen wir bei dieser Kostengestaltung nur selten.

Sie erhalten direkt im Anschluss an das Gespräch die Rechnung per Mail.

 

1.2.  Gutachterliche Prüfung zum Festpreis

Einige Rechtsfragen sind für eine ergebnisorientierte Beratung im Gespräch nicht geeignet. Das sind v.a. die Fälle, in denen nähere rechtliche Prüfungen vorzunehmen sind, um ein Beratungsergebnis zu erzielen.

Dann bieten wir die gutachterliche Prüfung zum Festpreis an (das Ergebnis erhalten Sie auf Wunsch per Mail).

Diese Festpreise liegen meist zwischen 200 – 330 €. Bei aufwändigen gutachterlichen Einschätzungen (z.B. wenn vorher Akteneinsicht zu nehmen ist) können sich die Kosten auch auf 500 € oder mehr belaufen.

Den konkreten Preis in Ihrem Fall erhalten Sie auf Anfrage.

 

2. Anwaltskosten bei Vertretung

Wir haben ganz einfache Regeln:

Kosten entstehen Ihnen nur, wenn diese vereinbart bzw. per Kostenanschlag benannt sind.

Im außergerichtlichen Bereich vereinbaren wir in aller Regel Festpreise.

In gerichtlichen Verfahren vereinbaren wir entweder Festpreise oder Sie erhalten einen Kostenanschlag anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Da wir langjährig in unseren Rechtsgebieten tätig sind, können die Kosten im Erstkontakt konkret taxiert werden.

 

3. Chancen

Die Kosten stehen in einem engen Verhältnis zu den Chancen. Wer gute Chancen hat, investiert eher als jemand der schlechte Chancen hat. Wir legen daher großen Wert darauf, die Chancen im Vorfeld bestmöglich zu taxieren. Hier können Sie besonders von der langjährigen Berufserfahrung der Rechtsanwälte profitieren.

 

4. Das ABC der Anwaltskosten

Im Folgenden sind für Sie die wesentlichen Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung für diese Kanzlei dargestellt.

 

Honorarvereinbarung

Rechtsanwalt und Mandant können entweder ergänzend zu den gesetzlichen Gebühren oder statt derselben eine Honorarvereinbarung abschließen. Dabei kann der Abrechnungsmodus frei gewählt werden: Denkbar ist eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagesbasis sowie eine Pauschalabrechnung für ein bestimmtes Mandat oder einen Teil eines bestimmten Mandats. Wir vereinbaren überwiegend Festpreise bei der Vertretung und Stundensatz bei der Beratung (s.o.).

 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wird keine Honorarvereinbarung getroffen, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen richten sich grundsätzlich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bundesweit gelten damit einheitliche Gebühren für Rechtsanwälte. Die Höhe der Gebühren des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes richtet sich häufig nach dem Streitwert. Bei geringen Streitwerten fallen daher geringe Gebühren an. Bei hohen Streitwerten entstehen höhere Gebühren.

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und der Fall von der Versicherung gezahlt wird, werden die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Dies ist eine sehr attraktive Lösung für die Finanzierung eines Rechtsstreit, sowohl für den Kunden wie auch für den Anwalt. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Ab einem Honorarbetrag von 500 € fragen wir gern bei Ihrer Versicherung nach, ob sie die Kosten übernimmt. Bei kleineren Beträgen können wir diesen Support aus Kosten- und Personalgründen nicht anbieten. Bei Rechnungsbeträgen unter 500 € bitten wir Sie daher, die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung selbst zu führen.

 

Kostentragung durch Dritte

Es gibt Fälle, in denen nicht Sie als Mandant die Kosten des Rechtsanwalts tragen, sondern Dritte zur Übernahme der Gebühren Ihres Rechtsanwalts verpflichtet sind. Dies betrifft v.a. Schadenregulierungen, wenn der Schädiger auch die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat. Hinzu kommen die Fälle, wenn das Gericht entschieden hat, dass der Unterliegende die Kosten zu tragen hat. Zu denken ist auch an die Kostenerstattung nach einem Freispruch im Strafverfahren.