Über mich

Rechtsanwalt Horst-Oliver-Buschmann

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich habe an der Universität Hannover Rechtswissenschaften studiert. Studienabschluss habe ich im März 2009 die zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert. Seit April 2009 bin ich zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Celle zugelassen und in der Rechtsanwaltskanzlei TARNEDEN RECHTSANWÄLTE als Rechtsanwalt tätig.

Ich besitze die Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Celle (Bahnhofstr. 5, 29221 Celle) und bin berechtigt, an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen aufzutreten.

Ich bearbeite hier im Büro die Rechtsgebiete Autorecht, Autoleasing, sowie Abmahnungsfälle wegen Filesharings und alle Arten von Auseinandersetzungen wegen Unterlassungsansprüchen (z.B. Unterlassungsklage). In den genannten Rechtsgebieten berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht.

Autorecht: hier geht es zumeist um Mängel an Autos. Gewährleistung oder Garantie? Recht zur Nachbesserung oder Minderung? Evtl. Recht zur Rückgabe des Autos? Fragen Sie nach, ich verfüge über mehrjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Oftmals muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu klären, der Verkäufer für den Mangel haftet.

Das Autoleasing ist für den Laien oft schwer durchschaubar. Das Leasingrecht enthält elemente des Kaufrechtes und des Mietrechtes. Viele Fahrzeuge sind heute geleast, sodass hier mit steigendem Beratungsbedarf zu rechnen ist.

Bei Abmahnungen wegen Filesharings geht es um den Vorwurf illegalen Austausches von Dateien. Wir vertreten Abmahner und Abgemahnte (natürlich nicht, wenn derselbe Fall betroffen ist). Der Abmahner hat sein Interesse an dem Schutz seines Werkes. Der Abgemahnte das Recht, effektiver Verteidigung. Hat er die Tat begangen, muss er insbesondere vor überhöhten Kostenforderungen geschützt werden. Vertrauen Sie auf meine mehrjährige Fallerfahrung in den verschiedensten Fallkonstellationen auf diesem Rechtsgebiet.

Bei Unterlassungsansprüchen geht es hier privat um die Abwehr von Beleidigungen oder übler Nachrede. In gewerblichen Auseinandersetzungen geht es typischerweise um Streit zwischen Gewerbetreibenden, ob das Tun eines Konkurrenten erlaubt ist. Aktiv werden Unterlassungsansprüche mit der Abmahnung bzw. Unterlassungsklage oder einstweiligen Anordnung geltend gemacht. Ich verfüge hier in den verschiedensten Konstellationen über mehrjährige Fallerfahrung.

Wir verstehen uns als Spezialisten, nicht als Generalisten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, Ihr Recht durchzusetzen.

Herzlich

Horst-Oliver Buschmann

Rechtsanwalt

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