Nutzungsausfall nach fehlerhafter Autoreparatur
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Wurde Ihr Auto bei der Reparatur in der Werkstatt weitergehend beschädigt? Dann könnte dieser Beitrag interessant für Sie sein: Denn wenn die Werkstatt sich weigert, die Beschädigung zu beseitigen und besteht auf der Bezahlung der Rechnung für die fehlerhafte Reparatur, kommt der Kunde nicht an seinen Wagen. Für den Kunden stellen sich insbesondere zwei Fragen: Zum einen, ob die Werkstatt den Schaden auf eigene Kosten beheben muss. Zum anderen, ob für die Dauer der Reparatur eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangt werden kann: Beides ist zu bejahen. Näheres dazu in diesem Beitrag.
2. Muss die Werkstatt auf ihre Kosten reparieren?
3. Steht dem Kunden Nutzungsausfall zu?
4. Was kostet mich der Anwalt?
Ein Kunde fährt seinen Wagen in die Werkstatt, weil er Geräusche im Motor hört. Der Wagen fährt. Die Kunde lässt den Wagen in der Werkstatt. Die Werkstatt ruft später an, sagt, der Motor sei kaputt. Der Kunde solle einen Austauschmotor kaufen. Der Austauschmotor sollte 6.000,00 € kosten. Der Kunde glaubt der Werkstatt nicht, meint, der Motor sei erst bei den Repatarurarbeiten beschädigt worden.
2. Muss die Werkstatt auf Ihre Kosten reparieren?
Bitte lesen Sie zunächst den Beispielsfall (oben 1.).
Zunächst muss geklärt werden, ob die Werkstatt tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Dies lässt sich klären durch ein Sachverständigengutachten. Steht fest, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, so muss die Werkstatt den Austauschmotor auf eigene Kosten einbauen.
3. Steht dem Kunden Nutzungsausfall zu?
Bitte lesen Sie zunächst den Beispielsfall (oben 1.).
Im genannten Fall vergeht zwischen der Abgabe des Wagens in der Werkstatt und der Beendigung des Rechtsstreites viel Zeit. Der Wagen kann wochenlang nicht genutzt werden.
Dafür schuldet die Werkstatt – vorausgesetzt immer, es war ihr Reparaturfehler – Nutzungsausfall. Dieser kann sich auf ganz erhebliche Summen belaufen. Ein mittlerer SUV kostet ca. 40 € Nutzungsausfall pro Tag. Das ergibt ca. 1.200,00 € Nutzungsausfall pro Monat.
Eine hohe Summe, um die zu streiten es sich lohnt.
In einem Fall, den wir vertreten haben, hat das Landgericht Hannover (Az.: 3 O 212/14) das Autohaus verurteilt, einen Nutzungsausfall in Höhe von 6.732,78 € zu zahlen. Hintergrund war eine lange Reparaturzeit. Das Autohaus war der Meinung, Nutzungsausfall stünde dem Kläger nicht zu. Das Gericht sah dies anders und verurteilte zu Nutzungsausfall im genannten Umfang.
4. Was kostet mich der Anwalt?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Beispiel: Macht der Anwalt 2.000,00 € für den Mandanten geltend, kostet der Anwalt 280,60 € (ohne Gerichtsverfahren).
Teurer als der Anwalt ist in Fällen dieser Art in aller Regel der Sachverständige. Diese Sachverständigenkosten trägt in aller Regel Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie Verkehrssrechtsschutz versichert haben. Schauen Sie in Ihre Police. Bei praktisch allen Rechtsschutzversicherungen (ADAC, allrecht, HUK, DEVK, Allianz, HDI-Gerling…) kann man Verkehrsrechtsschutz mitversichern.
Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung, telefonisch (0511. 220 620 60) oder per Mail (buschmann@tarneden.de).