Studienplatz einklagen Sommersemester 2013?
Studienplatz einklagen Sommersemester 2013? Rechtsanwalt Rolf Tarneden |
Bachelor – Master – Staatsexamen +++ bundesweit +++ alle Studiengänge
Studienplatz einklagen zum Sommersemester 2013 erfordert die richtige Strategie. Wer die besten Chancen haben will, sollte die Klage möglichst frühzeitig planen. Zum Sommersemester gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Dies betrifft Verfahren zum ersten wie zum höheren Fachsemester. Die Studienauswahl ist geringer. Geringer sind aber auch die Klägerzahlen. Je weniger Kläger, desto besser die Chancen, Erfolg zu haben. Studienplatzklagen bieten daher zum Sommersemester besondere Chancen. Welche Besonderheiten sind zum Sommersemester zu beachten? Sind die Chancen zum Sommersemester besser als im WS? Wieviel kostet die Studienplatzklage. Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Sind die Chancen im Sommersemester besser als im WS?
2. Bachelor, Master, Staatsexamensstudiengänge: Tipps für die beste Strategie.
3. Die Medizinstudiengänge im Sommersemester: Human-, Zahl-, und Tiermedizin
4. Fristen: welche sind zu beachten?
1. Sind die Chancen zum Sommersemester besser als im WS?
Tendenziell ja. Hauptunterschied zwischen Sommer- und Wintersemester: Es gibt deutlich weniger Bewerber um Studienplätze als zum Wintersemester. Für Studienplatzklagen bedeutet das: Je weniger Kläger eine Klage einreichen, desto besser sind die Chancen für die, die sich für eine Klage entschieden haben.
Es gibt aber auch Nachteile: Teilweise wird die Studienplatzkapazität nicht semesterweise, sondern über ein ganzes Jahr (Studienjahr) berechnet. Gab es Klagen zum Wintersemester, ist dort zu einem wesentlcihen Teil schon geklärt, ob die Kapazität richtig oder falsch berechnet ist. In solchen Fällen sollten Studienplatzklagen zum Sommersemester gut überlegt sein. Denn in diesem besonderen Fällen sind die Chancen dann zumeist schlechter als zum Wintersemester.
Fazit: In Ihrer konkreten Situation kann eine Bewerbung zum Sommersemester besonders chancenreich sein. Ob dies der Fall ist, bedarf der genauen Analyse. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.
2. Bachelor, Master, Staatsexamensstudiengänge: Tipps für die beste Strategie
2.1. Bachelor einklagen
Wegen des creditsystems, wonach in bestimmter Zeit bestimmte Leistungspunkte erbracht werden müssen, ist hier besonders wichtig, schnell einen Erfolg im Klageverfahren zu erreichen, damit kein erheblicher Vorlesungsverlust eintritt.
In aller Regel sollten Interessenten schon vor Erhalt eines Ablehungsbescheides zumindest prüfen (lassen), ob eine Klage lohnt. Gerade dann, wenn die Bescheide kurz vor Vorlesungsbeginn ergehen, kann schon viel Zeit verstrichen sein.
Unabhhängig davon sind besonders die Fristen zu beachten, siehe dazu Ziff. 4.
2.2. Master einklagen
Wer einen Masterstudiengang einklagen will muss zum einen bestimmte Fristen beachten (Ziff. 4). Zudem muss er alle Voraussetzungen der Masterzugangsverordnung nachweisen können. Hierbei ist insbesondere auf die in aller Regel geforderte Mindestnote hinzuweisen, die von der Hochschulen als “besondere Eignung” verlangt werden.
Wichtig: In manchen Fällen kann ohne Frist geklagt werden! Dies bedarf besondere Prüfung. Sollte in Ihrem Fall die unter 4. genannte Frist abgelaufen sein, lassen Sie bei Interesse hier dennoch prüfen, ob die Frist evtl. nicht gilt. Hier gibt es einmalige Besonderheiten nur für Masterstudiengänge.
2.3. Staatsexamen einklagen
Staatsaxamenststudiengänge sind im Kern nur noch bei dem Medizinstudiengängen erhalten geblieben, sonst nur noch vereinzelt anzutreffen.
Ein Vorlesungsverlust kann hier in aller Regel leichter verkraftet werden.
Andere Besonderheiten sind hier nicht zu berücksichtigen.
3. Die Medizinstudiengänge: Human-, Zahn- und Tiermedizin
3.1. Humanmedizin
Das Studiengangebot ist mit 9 Universitäten für Erstsemester im Vergleich zum Wintersemester eher klein.
Zur richtigen Bewerbungsstrategie verweise ich auf meinen Fachartikel für Studienplatzklagen Humanmedzin hier auf unserere homepage.
Meine Tipps zum Sommersemester:
Tübingen
Mainz
Göttingen
Berlin (mit Einschränkungen).
3.2. Zahnmedizin
Das Angebot für Zahnmedizin ist noch recht groß, hier die Städte:
Berlin, Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Gießen, Göttingen, Köln, Mainz, Marburg, München, Münster, Regensburg, Tübingen, Ulm, Würzburg.
Zur richtigen Strategie bei Zahnmedizinklagen verweise ich auf meinen Fachartikel zum Einklagen von Zahnmedizin hier auf unserer homepage.
Meine Empfehlung zum Sommersemester:
Mainz
Marburg
München
Tübingen
Berlin (mit Einschränkungen)
3.3. Tiermedizin
Bewerber für Tiermedizin können zum Sommersemester nur im höheren Fachsemester beginnen, da bundesweit zum Sommersemester kein erstes Fachsemester angeboten wird. Wer sich zum höheren Fachsemester einklagen will, muss zahlreiche Besonderheiten beachten. Dazu verweise ich auf meinen Fachartikel zur Studienplatzklage ins höhere Fachsemester, hier auf unserer homepage.
4. Fristen: welche sind zu beachten?
Kommt auf das Bundesland an! Von Bundesland zu Bundesland gelten unterschiedliche Fristen, die teilweise mit den Bewerbungsfristen für Ihre eigene Bewerbung zusammenfallen (also den 15.01.)! Wer alle Chancen wahren will, sollte daher schon vor dem 15.01. prüfen, ob er für seine Wunschuni schon vor dem 15.01. ein Klageverfahren einleiten muss.
Alle Fristen finden Sie in meinem Fachartikel Studienplatz einklagen Fristen, hier auf unserer homepage.
Eine Studienplatzklage ist mit allen Kosten (Anwalt und Gerichstkosten) schon ab ca. 550,00 € möglich. Mit 550,00 € kommen Sie aber nur in den günstigsten Fällen aus.
Häufiger fallen kosten von ca. 820,00 € an (davon ca. 180 € Gerichtskosten und ca. 600,00 € Anwaltskosten).
Ich biete Ihnen zur Kostenschätzung 3 Möglichkeiten an:
Nutzen Sie unseren Kostenrechner hier auf der homepage und ermitteln Ihre Kosten in 3 Schritten.
Für Medizinstudiengänge empfehle ich dieses -> Anfrageformular.
Kostenfreier Kostenvoranschlag: Mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60: Sie erhalten kostenfrei kurzfristig einen Kostenvoranschlag.