Studienplatz einklagen höheres Fachsemester
Studienplatz einklagen: höheres Fachsemester
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Studienplatz einklagen fürs höhere Fachsemester will gut geplant sind. Wer Erfolg haben will, muss rechtzeitig die vollständigen Bewerbungsunterlagen zusammenstellen. Dies bereitet vor allem dann Schwierigkeiten, wenn die Bewerbungsfrist zum begehrten höheren Fachsemester abläuft, ehe der Studierende die erforderlichen Studienleistungen erbracht hat (kommt recht häufig vor). Weiter ist gut beraten, wer die Vergaberegeln kennt. Denn anders als zum ersten Fachsemester (wo praktisch bundesweit nach Note und Wartezeit vergeben wird), sind die Vergaberegeln zum höheren Fachsemester in jedem Bundesland anders! Eine erfolgreiche Bewerbung zum höheren Fachsemester will also gut geplant sein: Welche Unterlagen müssen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester vorgelegt werden? Welche Fristen sind zu beachten? Und: Nach welchen Regeln werden die Plätze im höheren Fachsemester vergeben? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Wie bewerbe ich mich richtig ins höhere Fachsemester?
2. Welche Fristen sind zu beachten?
3. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
4. Nach welchen Regeln werden Studienplätze im höheren Fachsemester vergeben?
1. Wie bewerbe ich mich richtig ins höhere Fachsemester?
Es gibt zwei Möglichkeiten, zum Erfolg zu kommen: Erstens die Bewerbung im geregelten Verfahren (1.1.). Zweitens die Bewerbung auf versteckte Studienplätze (diese wird in der Regel von Anwälten betrieben), 1.2..
Für beide Verfahren gelten unterschiedliche Regelungen.
Gesetzlich sind beide Verfahren streng voneinander zu unterscheiden.
1.1. Bewerbung im geregelten Verfahren
Gemeint ist hiermit die Bewerbung, der Student selbst direkt bei der Hochschule vornimmt.
Haben sie einen Ablehnungsbescheid erhalten?
Dann lesen Sie im Bescheid nach, warum die Ablehnung erfolgt ist:
Ist sie erfolgt, weil kein freier Platz vergeben wurde oder ist sie erfolgt, weil zwar Plätze vergeben wurden, sie aber nicht berücksichtigt wurden? Im letzteren Fall lohnt sich häufig eine nähere Prüfung. Sind Sie zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, haben Sie greifbare Chancen auf einen Studienplatz über eine erfolgreiche Klage!
1.2. Bewerbung auf versteckte Studienplätze
In diesen Verfahren macht der Studienbewerber geltend, dass es “versteckte” Kapazitäten gibt. In aller Regel werden diese Verfahren über Anwälte geführt.
Bezogen auf das höhere Fachsemester lässt sich zu den Chancen hier generell sagen: Die Chancen sind in aller (noch) besser als zum ersten Fachsemester, weil es hier eine geringere / keine Bewerberkonkurrenz gibt.
In diesem Bereich führe ich die meisten Verfahren zum höheren Fachsemester.
2. Welche Fristen sind zu beachten?
Auch hier ist zu unterscheiden zwischen dem geregelten Verfahren (2.1.) und dem Verfahren auf versteckte Studienplätze (2.2.). Zur Unterscheidung verweise ich auf Ziffer 1 (s.o.).
2.1. Geregeltes Verfahren
Zum Wintersemester der 15.07.
Zum Sommersemester der 15.01.
2.2. Verfahren auf versteckte Studienplätze
Abhängig vom Bundesland. Schauen Sie hier in meinem Fachartikel zu den Fristen, in welchem Bundesland, welche Frist zu beachten ist.
3. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis der Berechtigung im höheren Fachsemester studieren zu können (anrechenbare Studienleistungen)
4. Nach welchen Regeln werden Studienplätze ins höhere Fachsemester vergeben?
Das kommt auf das Bundesland an.
Fragen Sie nach.
In manchen Bundesländern wird nach Note bisheriger Studienleistungen (nicht: Abizeugnisnotenschnitt) vergeben, in anderen werden bevorrechtigt Härtefälle berücksichtigt, anderswo spielen familiäre und soziale Belange eine Rolle, anderswo, ob der Bewerber für den Studiengang in Deutschland schon mal eingeschrieben war.
Es ist so unübersichtlich, dass in jedem Einzelfall die Vergaberegelungen geprüft werden müssen.
- “Inlandsmediziner”, also Studenten, die einen Teilstudienplatz in Deutschland haben und einen Platz für den klinischen Studienabschnitt suchen
- “Auslandsmediziner” – also Deutsche, die im Ausland studieren und zurück nach Deutschland wollen
- EU-Bürger, die in Deutschland ins höhere Fachsemester wollen
- Studenten aller Studiengänge, die im höheren Fachsemester wechseln oder sich erneut bewerben wollen
- Quereinsteiger, d.h. Studenten, die anderweit anrechenbare Studienleistungen erbracht haben und mit diesen in einen neuen Studiengang einsteigen wollen
In allen genannten Fällen verfüge ich über Erfahrung.
6. Wichtiger Hinweis für Mediziner zum 5. Fachsemester ( = 1. klinisches Semester) zum Sommersemester!
Wer sich zum Sommersemester ersten klinischen Semester bewirbt, kann sich bei nicht nur bei den Unis bewerben, die zum Sommersemester ein erstes Fachsemester anbieten.
Viele Hochschulen bieten zum Sommersemester ein fünftes Fachsemeseter ( = erstes klinisches Semester) an, obwohl kein erstes Fachsemester für Studienanfänger angeboten wird.
Dadurch lassen sich die Bewerbungsmöglichkeiten zum Sommersemester ganz erheblich vergrößern.
Schauen Sie einfach auf den Webseiten Ihrer Wunschunis: Dort erhalten Sie die relevanten Infos, ob zum Sommersemester ein erstes klinisches Semester angeboten wird.
Rechnen Sie für ein Verfahren (abhängig vom Streitwert) entweder 567,23 € oder 740,50 € Anwaltskosten. Enthalten sind die Kosten für den eigenen Anwalt für den Eilantrag und die Vertretung gegenüber der Uni / Fachhochschule.
Lesen Sie in unserem Kostenrechner nach, in welchem Bundesland welche Kosten entstehen. Wenn Sie gewinnen, wird ein Großteil der Kosten erstattet.
Haben Sie Fragen? Mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620: Kostenanschlage erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei.