Wer sich für eine Studienplatzklage Medizin (Humanmedizin) interessiert, sollte sich unbedingt frühzeitig informieren. Das Hochschulrecht befindet sich im Umbruch. Einen Studienplatz Medizin einzuklagen, erfordert mehr denn je eine gründliche Strategie und frühzeitige Planung. Immer mehr muss die Klagestrategie mit der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, früher ZVS) abgestimmt werden. Daneben spielen immer öfter Note und Wartezeit bei den Erfolgschancen der Gerichte die entscheidende Rolle. So genannte Rundschlagverfahren, bei denen (fast) alle Unis verklagt werden, führe ich nicht: wer so klagt, führt nach meiner Erfahrung zumeist viel zu viele völlig aussichtslose Verfahren. Welche Strategie hat Erfolg? Wie viele Unis sollte ich verklagen? Wie groß sind die Chancen? Und: Was kostet es, einen Studienplatz einzuklagen? Mehr dazu in diesem Beitrag:
1. Welche ist die richtige Strategie bei der Studienplatzklage?
2. An welchen Unis wird zum Sommersemester 2021 Humanmedizin angeboten?
3. Stimmt es, dass Note und Wartezeite keine Rolle spielen bei der Studienplatzklage?
4. Wie viele Unis sollte ich verklagen?
5. Wann sollte ich die Studienplatzklagen idealerweise planen?
6. Welche Kosten muss ich kalkulieren?
1. Welche ist die richtige Strategie für die Studienplatzklage?
Versteckte Studienplätze werden von Bundesland zu Bundesland nach unterschiedlichen
Kriterien vergeben: Hier die Kriterien, auf die es ankommen kann:
Daraus ergeben sich für künftige Verfahren klare Empfehlungen, nämlich für Bewerber mit guten Noten (1.1.), viel Wartezeit (1.2). bzw. für eine richtige Bewerbungsstrategie bei hochschulstart.de (1.3.). Im Einzelnen:
1.1. Empfehlung für Bewerber mit guten Noten:
Mit “guter Note” ist eine Abi mit einer 1 vor dem Komma gemeint, also mindestens 1,9. Für diese Bewerber ist dann zu analysieren, bei welchen Unis mit welcher Ortspräferenz es mit Blick auf ein Klageverfahren zu empfehlen ist, sich bei hochschulstart.de zu bewerben.
Ferner sind die Bundesländer zu analysieren, bei denen es auf Note ankommt.
Dann sollten diese Bewerber entscheiden, ob Sie nur in Bundesländern klagen wollen, in denen nach Note verbeben wird oder auch in solchen, ob mit gleicher Loschance Studienplätze vergeben werden.
1.2. Empfehlung für Bewerber mit vielen Wartesemestern:
Bewerber mit vielen Wartemestern (mindestens 8) sollten ihr Augenmerk auf Bundesländer richten, in denen die Studienplätze unter Berücksichtigung der Wartezeit vergeben werden. Hier muss unbedingt im Auge behalten werden, wann die Zulassung im Rahmen der Wartezeitquote zu erwarten ist: würde die 6 Monate später ohnehin erfolgen, muss kein teures Klageverfahren geführt werden.
Diese Bewerber müssen daneben entscheiden, ob Sie auch dort Verfahren führen wollen, wo die versteckten Studienplätze mit gleicher Chance verlost werden (so z.B. zur Zeit in Niedersachsen).
1.3. Empfehlung für die richtige Bewerbungsstrategie bei hochschulstart.de
Beispielsweise in Hamburg und jüngst (vgl. in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, kann eine Studienplatzklage nur dann Erfolg haben, wenn der Bewerber sich im Verfahren bei hochschulstart.de für die Uni beworben hat, der er verklagen möchte.
Die Gerichte/Vergabeverordnung stellen dann unterschiedliche Anforderungen:
In manchen Bundesländern genügt es, dass Sie sich überhaupt für bei hochschulstart.de für die Wunschuni beworben haben (egal, ob Rangplatz 1 oder 6).
In anderen Bundesländern haben Sie nur dann reale Chancen, mit der Klage zum Erfolg zu kommen, wenn Sie Ihre Wunschuni mit der richtigen Ortspräferenz (in aller Regel Rangplatz 1) angegeben haben.
Von den so genannten Rundschlagverfahren, d.h. alle Medizinunis deutschlandweit zu verklagen, ist daher inzwischen abzuraten.
Nur die ideale Kombination aus Bewerbungsverhalten bei hochschulstart.de und rechtzeitiger Planung der Studienplatzklage kann Ihre Chancen optimieren.
1.4. Empfehlung für alle Bewerber
Wichtig: Da immer mehr Bundesländer die Bewerbungsfristen zur Vorbereitung der Studienplatzklage deutlich vor den Vorlesungsbeginn legen (vielfach auf die Bewerbungsstichtage: 15.07. zum Wintersemester und 15.01. zum Sommersemester), ist unbedingt zu empfehlen, sich vor diesen Stichtagen umfassend zu informieren, um die Chancen zu optimieren.
Fragen Sie nach (tarneden@tarneden.de): Wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu entwickeln. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn dies beidseits vereinbart wird.
Mailen Sie mir Ihre Daten (Note/Wartezeit/Unis, die Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung angegeben haben) an tarneden@tarneden.dezur Analyse und Empfehlung einer Strategie oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.
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2. An welchen Unis wird zum Sommersemester2021 Humanmedizin angeboten?
a. Angebot Humanmedizin zum Sommersemester 2021
Berlin
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
b. Angebot Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021
Niedersachsen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Hessen
Baden-Württemberg
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Bayern
3. Stimmt es, dass Note und Wartezeit keine Rolle spielen bei der Studienplatzklage?
Das kommt auf das Bundesland an. In Hamburg z.B. kommt es auf Note und Wartezeit an. In Niedersachsen (Stand: 11.2011) nicht. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wichtig: Das Hochschulrecht befindet sich im Umbruch. In immer mehr Bundesländern kommt es auf Note und Wartezeit bei Medizinstudienplatzklagen an. Wer mit 3 Wartesemestern und einem Abischnitt von 2,1 in Bundesländern klagt, in denen versteckte Studienplätze nach Note und Wartezeit vergeben werden, führt in den Medizinstudiengängen ein Verfahren, dass praktisch chancenlos ist.
4. Wie viele Unis sollte ich verklagen bei Humanmedizin?
Das ist abhängig von jedem Bewerber. Erst wer die Chancen analysiert (s.o. Ziff. 1) hat, kann eine vernünftige Analyse dazu erstellen.
Eines aber kann vorweg genommen werden: In aller Regel übersteigt die Anzahl konkurrierender Kläger die Anzahl verstecker Studienplätze. Soweit nicht mit besonders guten Noten oder besonders viel Wartezeit geklagt wird, sollten, um die Chancen zu verbessern, mehrere Unis verklagt werden.
5. Wann sollte ich die Studienplatzklage idealerweise planen?
Eine gründliche und möglichst frühzeitige Analyse idealerweise vor den Bewerbungsstichtagen 15.07. (Wintersemester) und 15.01. (Sommersemester).
Auch nach Ablauf der Stichtage 15.07. und 15.01. können noch viele Klageverfahren eingeleitet werden. Die Klagestrategie kann sich dann aber nur noch ausrichten an dem Bewerbungsverhalten, dass der Bewerber bei hochschulstart.de vorgenommen hat.
Eine ideale Klagestrategie erfordert inzwischen die Verbindung der Auswahl der Hochschulen schon vor den Bewerbungsstichtagen 15.07./15.01. bei hochschulstart.de mit einer späteren Klagestrategie.
Lesen Sie hier im Beitrag Ziffer. 1 zu den entscheidenden Kriterien für die richtigen Strategie.
Zudem müssen unbedingt die Fristen beachtet werden. Einzelheiten zu den zu beachtenden Fristen finden Sie hier in meinem Fachartikel, hier auf der homepage.
6. Welche Kosten muss ich kalkulieren?
Die Kosten sind abhängig von der Auswahl der Hochschulen. Wichtig: Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! Denn die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. An dem Streitwert werden die Anwaltskosten berechnet. Die Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren betragen zumeist 334,75 € in den günstigen Bundesländern (z.B. Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz) und 492,54 € in den teuren Bundesländern (z.B. Niedersachsen, Baden-Württemberg, NRW…). Steht die Klagestrategie (s.o.), können die Kosten ermittelt werden.
Ich erstelle Ihnen kurzfristig und kostenfrei einen Kostenanschlag für Ihre Wunschunis. Mailen Sie mir ( tarneden@tarneden.de) und Sie erhalten kurzfristig Auskunft.
Sie können auchin unserem Kostenrechner hier die Kosten selbst ermitteln in 3 Schritten.
Sie können auch dieses Anfrageformular nutzen: Einfach mailen oder faxen. Fertig.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Studienplatzklagen versichert sind, dann zahlt der Versicherer.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN