Schulrecht bei Schulen in privater Trägerschaft (Privatschulen, z.B. Waldorfschule)
Das Schulverhältnis im privaten Schulrecht (typisch Waldorfschulen, Montessorischulen, Internate, Schulen in kirchlicher Trägerschaft, International schools (IB)…) ist in erster Linie im Schulvertrag geregelt. Typischerweise gibt es Streit um Ordnungsmaßnahmen, Schulgeld und Zeugnisse. Bei Fragen zur Kündigung von Schulverträgen finden Sie hier auf unserer Website Informationen. Wie kann ich eine Ordnungsmaßnahme (z.B. Ausschluss vom Unterricht) an einer Privatschule angreifen? Wie kann ich eine Schulgeldforderung einer Privatschule abwehren? Welche Möglichkeiten habe ich, ein Zeugnis an einer Privatschule anzugreifen? Dieser Beitrag klärt auf. Vertrauen Sie auf meine fast 20-jährige Erfahrung im Bildungsrecht.
1. Wie kann ich mich gegen eine Schulgeldforderung verteidigen?
2. Was kann ich tun gegen einen Unterrichtsausschluss?
3. Wie kann ich ein Zeugnis einer Privatschule anfechten?
4. Welche Gerichte sind zuständig?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt. Wie hoch sind die Anwaltskosten?
1. Wie kann ich mich gegen einen Schulgeldforderung verteidigen?
Viele Schulverträge sehen vor, dass das Schulgeld weiter zu zahlen ist (meist bis zum Ende des Schuljahres oder -halbjahres), wenn eine Schulverhältnis wegen Fehlerhaltens eines Schülers fristlos gekündigt wird.
Gehäuft habe ich erlebt, dass die Schulen kündigen und einige Wochen warten. Dann – nach ca. 4 Wochen – kommt die Schulgeldforderung. Bei betroffenen Eltern ist die Sache schon fast in Vergessenheit geraten.
Dann stellt sich die Frage, ob die Schule das Geld noch einfordern kann. Daher empfehle ich, in Fällen dieser Art die Kündigung generell anzugreifen. Dies verbessert die Position der Eltern deutlich. Eine mögliche Beendigung des Rechtsstreites besteht dann darin, dass die Eltern die Kündigung nicht angreifen und die Schule kein weiteres Schulgeld verlangt. Fälle dieser Art lassen sich jedoch nicht pauschalieren. Sie sind zumeist Einzelstücke, die eine individuelle Beratung erfordern.
2. Was kann ich tun gegen einen Unterrichtsausschluss?
Gegen einen Unterrichtsausschluss an Privatschulen ist in der Regel eine einstweilige Verfügung an dem Amtsgericht zu erwirken. In diesem Rechtsstreit macht der Schüler geltend, dass er kraft Schulvertrages (für den er zahlt!) weiter zu beschulen ist. Die Schule macht geltend, dass die Verpflichtung zur Beschulung für die Dauer des Unterrichtsausschlusses außer Kraft gesetzt ist, z.B. weil der Schüler den Unterricht gestört haben soll.
Im Streit stehen hier meist Fälle, in den der Schüler das behauptete Fehlverhalten insgesamt bestreitet, die Schule aber daran festhält. Ein Unterrichtsausschluss ist eine weitgehende Maßnahme. Sie ist nur bei schwereren Verstößen oder “Wiederholungstätern” möglich. Eine andere Frage ist, ob ein Schulausschluss überhaupt zumutbar ist, insbesondere kurz vor Prüfungen oder kurz vor dem Schulabschluss.
Das wichtigste ist, in diesen Verfahren schnell zu agieren und schnellstmöglich die einstweilige Verfügung zu erwirken. Ich habe solche einstweiligen Verfügung erfolgreich für SchülerInnen erstritten. Fragen Sie bei Interesse gern nach bei mir.
3. Wie kann ich ein Zeugnis einer Privatschule anfechten?
Die Anfechtung von Zeugnissen ist generell nur eingeschränkt möglich. Dies ist bei Privatschulen nicht anders als bei öffentlichen Schulen. Als Faustformel gilt, dass Halbjahreszeugnisse praktisch nicht angreifbar sind. Es bleiben also im Wesentlichen die Abgangszeugnisse. Nähere Informationen zur Zeugnisanfechtung finden Sie hier in meinem Fachbeitrag dazu.
4. Welche Gericht sind zuständig?
Die Amts- und Landgerichte an dem Ort, an dem die Schule belegen ist. Ob das Amts- oder das Landgericht angerufen wird, hängt vom Streitwert ab. Alle Streitigkeiten bis 5.000.00 € Gegenstandswert gehen an die Amtsgerichte. Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,00 € werden vor den Landgerichten verhandelt.
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt. Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Beratung: ab 75 €.
Vertretung: Kalkulieren Sie bei einer Vertretung als Grundpreis 540,00 €. Gerade bei der Abwehr von Schulgeldforderungen aus Privatschulverträgen können die Kosten auch deutlich höher sein. Die Kosten für eine Privatschule belaufen p.a. oft auf ca. 12.000,00 €. Dann liegen die Anwaltskosten bei ca. 1.100,00 €.
Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es wahrscheinlich, dass diese die Kosten übernimmt. Dort sollte daher angefragt werden, ob von dort eine Rechtsschutzzusage gegeben wird.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu mir auf: tarneden@tarneden.de oder 0511. 220 620 60 (am besten werktags zwischen 10:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr). Ich empfehle im Vorfeld immer eine gründliche Beratung, um die Pros und Cons abzuwägen. Ein Rechtsstreit mit der Schule will immer gut überlegt sein. Vertrauen Sie auf meine bald 20 Jahre Berufserfahrung im Bildungsrecht.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden