Kopfnoten (Arbeits- und Sozialverhalten) im Schulzeugnis anfechten
Die Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten (so g. Kopfnoten) sind häufig Auseinandersetzungen im Zeugnisstreit. Schlechte Bewertungen im Arbeits- und Sozialverhalten sind besonders bei Bewerbungszeugnissen nachteilig. Denn Arbeitgeber scheuen es oft, Schüler zum Vorstellungsgespräch zu laden, die eine schlechte Bewertung im Arbeits- und Sozialverhalten haben. Die Bewertung im Arbeits- und Sozialverhalten ist gerichtlich überprüfbar. Die wichtigsten Fragen zur Anfechtung von Kopfnoten finden Sie in diesem Beitrag.
1. Was wird mit Arbeitsverhalten bewertet?
2, .Was wird mit Sozialverhalten bewertet?
3. Welche Bewertungsstufen gibt es für Arbeits- und Sozialverhalten?
4. Wie können Noten im Arbeits- und Sozialverhalten angegriffen werden?
5. Kann ich ein Halbjahreszeugis anfechten?
1. Was wird mit Arbeitsverhalten bewertet?
Das Arbeitsverhalten betrifft die Mitarbeit im Unterricht in der Schule sowie die Hausaufgabenerledigung. Gute Noten im Arbeitsverhalten erhält also, wer die Aufforderungen des Lehrers beachtet und seine Hausaufgaben immer erledigt.
Ein wirklich gutes Arbeitsverhalten ist – je jünger die SchülerInnen sind – wenig wahrscheinlich. Kinder sind oft noch verspielt und denken nachmittags lieber an ihre Hobbies wie Reiten, Fußball oder Freunde treffen. Gerade die bei der Bewertung von Hausarbeiten sind gute Noten im Arbeitsverhalten eher darauf zurück zu führen, dass Eltern aufpassen, dass ihre Kinder die Schularbeiten pünktlich erledigen. Da werden also eher die Eltern als die Kinder bewertet. Aber auf der Zeugnis steht nun mal der Name des Kindes.
Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Sorgfalt und Ausdauer
- Verlässlichkeit.
2. Was wird mit Sozialverhalten bewertet?
Mit dem Sozialverhalten wird das Verhalten des Schülers im Verhältnis zu den Mitschülern bewertet. Gute Noten erhält, wer keinen Streit anzettelt, vielleicht sogar Streitigkeiten schlichtet. Auch wer einfach unauffällig ist, wird oft gut abschneiden.
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Reflexionsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
- Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- Übernahme von Verantwortung
- Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.
3. Welche Bewertungsstufen gibt es für Arbeits- und Sozialverhalten?
Die Bewertung des Arbeits- und Arbeits- und Sozialverhaltens ist in Niedersachsen in Ziffer 3.8.3 des Runderlasses des Kultusministeriums „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ geregelt.
Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form zu verwenden und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:
- „verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen;
- „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht;
- „entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht;
- „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht;
- „entspricht nicht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Ve rhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
4. Wie können Noten im Arbeits- und Sozialverhalten angegriffen werden?
Wie Schulnoten, nämlich auf ihre Richtigkeit. Es gibt Hinweise, wann die Noten im Arbeits- und Sozialverhalten anfechtbar sind, hier Beispiele:
- der Schüler erhält schlechte Bewertungen im Arbeits- und Sozialverhalten. Diese schlechten Noten kamen ohne „Vorwarnung“. Die Schule sollte die Eltern / den Schüler vorwornen, z.B. auf dem Elternsprechtag, mit einem „blauen Brief“…Fehlt es daran, spricht dies für eine fehlerhafte Bewertung
- das Arbeits- und Sozialverhalten wird illustriert mit abträglichen Bemerkungen zum Nachteil des Schülers
- alle Schüler haben dieselbe Bewertung im Arbeits- und Sozialverhalten (es ist nahezu ausgeschlossen, dass alle alle Schüler in gleicherweise Hausarbeiten erledigen…)
5. Kann ich ein Halbjahreszeugnis anfechten?
Das Zeugnis zum ersten Schulhalbjahr kann in aller Regel nicht angefochten werden. Grund: Es ist praktisch nur eine Momentaufnahme. Zudem werden die Noten im Schlusszeugnis gebildet für die Leistung des Schülers im gesamten Schuljahr, nicht also des zweiten Schulhalbjahres. Alle Bewertungen zum Schulhalbjahr sind daher letztlich vorläufig.
Einzige Ausnahme: Halbjahreszeugnisse, die zu Bewerbungswecken verwendet werden, also in der Regel die Halbjahreszeugnisse, die im letzten Schuljahr vor dem Haupt- oder Realschulabschluss erworben werden.
Beratung: 75 € / halbe Stunde.
Eine Vertretung wegen Zeugnisanfechtung (außergerichtlich) kostet im Widerspruchsverfahren ca. 600,00 €.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, ob diese die Kosten übernimmt.
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) das Zeugnis (PDF oder Handyfoto) und wir sprechen Ihr Anliegen durch: 0511. 220 620 60.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden