Solarrecht PV-Anlage
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Gerade im Privatbereich werden immer mehr Solaranlagen gebaut, seien es Aufdach-Anlagen oder Balkonkraftwerke.
Allerdings sollte sich ein Interessent vor der Anschaffung einer Photovoltaikanlage genau informieren und wohlüberlegt handeln. Insbesondere für Privatpersonen stellt die Anschaffung einer Solaranlage einen erheblichen finanziellen Aufwand dar. Ziel der Investition in eine Solaranlage sind stabile Erträge und dadurch ersparte Stromkosten und darüber hinaus Erträge aus einer Einspeisevergütung für überschüssigen Strom. Wie bei jeder anderen Investition auch, kann es zu Problemen mit der Solaranlage kommen. Die Anlage wird nicht termingerecht fertiggestellt, die Installation ist mangelhaft oder es sind durch die Installation Schäden, insbesondere am Dach, auftreten. Hier stellt sich dann für den Solaranlagenbetreiber die Frage nach der Haftung des Installationsbetriebes. Von größtem Interesse ist hierbei, wie lange der Installationsbetrieb für Mängel und unsachgemäße Arbeiten haftet. Auch kann es vorkommen, dass der prognostizierte Ertrag der Solaranlage bei weitem nicht erreicht wird. Hier ist von Interesse, in welchem Umfang der Verkäufer der Solaranlage für eine fehlerhafte Ertragsprognose haftet.
Schließlich können auch Nachbarn von dem Aufbau einer Solaranlage beeinträchtigt werden, wenn die Anlage zu stark blendet. Auch hier stellt sich die Frage, welche Ansprüche der Nachbar gegen den Solaranlagenbetreiber hat. Vertrauen Sie auf meine 15 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung
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- Tarneden Rechtsanwälte
RA Horst-Oliver Buschmann
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(Nähe Altes Rathaus, gegenüber Markthalle)