LKW-Kauf: Anwalt für LKW-Recht

Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

Lastkraftwagen sind hochwertige Wirtschaftsgüter. Der LKW-Kaufvertrag regelt die Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Das LKW-Kaufrecht betrifft sehr unterschiedliche Rechtsbereiche: die Haftung des Verkäufers für Lastkraftwagens mit Mängeln und die Frage, wann der Lkw wegen der Mängel zurückgegeben werden kann (Rücktritt vom LKW-Kaufvertrag). Daneben ist der Bereich des LKW-Leasings ein sehr wichtiger Bestandteil des LKW-Rechts. Dabei steht meist im Mittelpunkt, ob Schadenersatzforderungen von LKW-Verkäufern nach Leasingende abgewehrt werden können. Ich bin langjährig im LKW-Recht/Autorecht tätig und habe ungezählte Verfahren an Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten. Ein großer Anteil der Gerichtsverfahren im LKW-Recht/Autorecht wird vor den Landgerichten verhandelt. Dort gilt Anwaltszwang, d.h. Käufer und Verkäufer benötigen einen Anwalt. Ich vertrete Käufer und Autohäuser in diesen Streitverfahren bundesweit. Vertrauen Sie auf meine mehr als 15-jährige Berufserfahrung in diesem Bereich. Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

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