Suspendierung vom Unterricht durch Privatschule abwehren
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Suspendierung (Ausschluss vom Unterricht) von Privatschule erhalten? Für Eltern oftmals ein großes Problem, weil die Kinder dann zuhause sind, wenn eigentlich Schule ist. Für berufstätige Eltern oftmals ein kaum lösbares Problem. Mit der Suspendierung wird mehr Druck auf die Eltern als auf das Kind ausgeübt. Suspendierungen können juristisch angegriffen werden. Der Angriff ist speziell und nur in bestimmen Konstellationen Erfolg versprechend. Dieser Beitrag klärt auf.
1. Was genau ist eine Suspendierung an der Privatschule? Was ein Ausschluss vom Unterricht?
2. Worst case: die unbefristete Suspendierung
4. Was ist zu tun bei einer befristeten Suspendierung?
5. Wie sollen sich Eltern verhalten, die eine unbefristete Suspendierung erhalten haben?
1. Was genau ist eine Suspendierung an der Privatschule? Was ein Ausschluss vom Unterricht?
Die Suspendierung vom Unterricht bezeichnet im Privatschulrecht den Ausschluss vom Unterricht. Daher haben Suspendierung und „Ausschluss vom Unterricht“ dieselbe Bedeutung.
In der Praxis wird nach meiner Erfahrung im Privatschulrecht in aller Regel der Begriff der „Suspendierung“ verwendet, während im öffentlichen Schulrecht fast ausnahmslos vom „Ausschluss vom Unterricht“ als Ordnungsmaßnahme gesprochen wird.
Die Suspendierung kann sich beziehen auf
- alle schulischen Veranstaltungen (Unterricht und z.B. Klassenfahrt)
- nur außerschulische Veranstaltungen, typisch: Klassenfahrt
- nur bestimmte Fächer, typisch: Ausschluss vom Sportunterricht
Wichtig: eine Suspendierung muss immer befristet sein. Sonst kann die Schulpflicht nicht erfüllt werden.
2. worst case: die unbefristete Suspendierung
Die unbefristete Suspendierung besteht, darin, dass den Eltern mitgeteilt wird, dass das vom Unterricht ausgeschlossen ist, unbefristet. Für die Eltern eine Katastrophe. Das Kind ist zuhause und es gibt keine Perspektive.
Zwei Beispiele aus meiner Praxis:
In einem Fall hatte die Schule eine unbefristete Suspendierung ausgesprochen. Die Eltern hofften immer darauf, dass diese wieder aufgehoben wird. Die Schule machte gar nichts. Ich wandte mich mit der Mandantschaft an das Gericht und machte geltend, dass die Suspendierung rechtswidrig war, weil unbefristet.
In einem anderen Fall hatte die Schule den Schüler unbefristet suspendiert. Zwei Wochen später erhielten die Eltern die Kündigung des Schulvertrages. Die Kündigung enthielt dieselben Gründe wie die Suspendierung. Wir gingen zu Gericht und machten geltend, dass eine Suspendierung keine Kündigung und eine Kündigung keine Suspendierung ist.
Für Eltern ist es wichtig, Lösungen zu finden, wenn eine unbefristete Suspendierung ausgesprochen ist. Denkbar ist, die Suspendierung anzugreifen (dieser Beitrag) oder eine andere Schule zu suchen.
3. Was ist der Unterschied zwischen einer unbefristeten Suspendierung und einer Kündigung des Privatschulvertrages?
Beiden Fällen ist eines gemeinsam: für Eltern gibt es kaum eine schlimmere Nachricht als eine unbefristete Suspendierung. Aus Elternsicht liegt keine Kündigung vor, aber zur Schule gehen kann das Kind dauerhaft auch nicht.
M.E. muss eine Suspendierung immer befristet sein, sonst ist sie rechtswidrig und sollte sofort gerichtlich angegriffen werden. Ich habe erlebt, dass eine Schule geltend gemacht hat, eine unbefristete Suspendierung sei eine Kündigung. Das ist meiner Ansicht nach eine abwegige Ansicht: denn eine Suspendierung ist keine Kündigung und eine Kündigung ist keine Suspendierung. Die Suspendierung ist der Ausschluss vom Unterricht. Die Kündigung ist dagegen die Beendigung des Schulverhältnisses. Ist eine Suspendierung unbefristet ausgesprochen, liegt keine Kündigung vor, sondern eine rechtswidrige Suspendierung.
Mein Tipp: Wenn Ihr Kind unbefristete suspendiert wurde, gehen Sie dagegen schnellstmöglich vor, notfalls gerichtlich.
Kann nach einer unbefristeten Suspendierung eine Kündigung ausgesprochen werden?
Das kommt schulseits durchaus vor. Hier ein Fall aus meiner Praxis:
In dem Fall hatte die Schule den Schüler unbefristet suspendiert. Zwei Wochen später erhielten die Eltern die fristlose Kündigung des Schulvertrages. Die fristlose Kündigung enthielt dieselben Gründe wie die Suspendierung. Wir gingen zu Gericht und machten geltend, dass eine Suspendierung keine Kündigung und eine Kündigung keine Suspendierung ist.
Wir haben die Suspendierung und die Kündigung angegriffen und geltend gemacht, dass beide rechtswidrig sind. Völlig inakzeptabel ist es, wenn die Kündigung auf dieselben Gründe wie die Suspendierung gestützt wird. Meiner Ansicht nach sind die Gründe mit der unbefristeten Suspendierung „verbraucht“. Sie können nicht noch einmal herangezogen werden für eine fristlose Kündigung. An dem Beispiel wird aber auch deutlich, dass eine unbefristete Suspendierung keine Kündigung ist.
4. Was ist zu tun bei einer befristeten Suspendierung?
Die befristete Suspendierung spielt im privaten Schulrecht nur eine untergeordnete Rolle. Bei Störungen im Schulverhältnis (typisch: Schüler stört den Unterricht) kann eine befristete Suspendierung als erzieherische Maßnahme ausgesprochen werden. Befristete Suspendierungen können nur ausnahmsweise mit Erfolg angegriffen werden, typischerweise bei unverhältnismäßigen Ausschüssen, Beispiel: ein Kind rülpst im Unterricht und wird für 4 Wochen vom Unterricht ausgeschlossen.
5. Wie sollten sich Eltern verhalten, die eine unbefristete Suspendierung erhalten haben?
Ich empfehle, sofort einen Anwalt zu konsultieren.
Meiner Erfahrung versuchen Eltern meist (verzweifelt), zunächst selbst Lösungen zu finden, stoßen aber bei der Privatschule auf „taube Ohren“. Irgendwann ist der Druck so groß, dass sie sich bei mir gemeldet haben. Das Fazit aus so gelagerten Fällen ist, dass vieles einfacher gewesen wäre, wenn sich die Eltern sofort an mich gewendet hätten. Vor allem wäre qualvolle Warterei erspart geblieben. Darin liegt auch der Grund, dass ich diesen Beitrag veröffentlicht habe. Es ist für Eltern sehr schwer, valide Informationen zu erhalten, was das beste Vorgehen ist. Dazu kommt, dass es nahezu keine gefestigte Rechtsprechung dazu gibt. Ich habe etliche Fälle betreffend Suspendierungen bearbeitet und kann den Fall schnell einordnen und bei Eignung Lösungsansätze vorschlagen. Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bildungsrecht.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden