Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers
Wie sich aus einer Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 16.03.2015 ergibt, hat der dortige 13. Senat eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 € verpflichtet.
Im dortigen Fall hatten Verkäuferin und Verkäufer vereinbart, dass der Wagen über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügen sollte (sog. Raucherpaket). Nachdem das Fahrzeug geliefert wurde, stellte sich heraus, dass der Aschenbecher fehlte.
Nach Ansicht des OLG Oldenburg stellte das Fehlen des Aschenbechers keine Bagatelle dar. So könne bei Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht „abgeascht“ werden, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen. Auch könne die Zigarette während der Fahrt nicht abgelegt werden. Ferner könnten die Getränkehalter in der Mittelkonsole nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, wenn dort ein Aschenbecher angebracht würde.
Weil keine Nachrüstung des Fahrzeugs mit einem passenden Aschenbecher möglich war, konnte die Kundin unter Anrechnung von Nutzungsvorteilen (44.000 km gefahren) vom Vertrag zurücktreten.