Illegaler Download und Abmahnung: Was ist erlaubt?
1. Wann ist eine Abmahnung zulässig?
2. Was ist, wenn mein Kind unerlaubt meinen Anschluss genutzt hat?
3. Sollte ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
4. Was kann gegen eine Abmahnung eingewendet werden?
1. Wann ist eine Abmahnung zulässig?
Eine Abmahnung ist insbesondere zulässig, wenn jemand unerlaubt geschützte Werke zum downloade anbietet.
Bei Abfassung einer korrekten Abmahnung müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich insbesondere:
Der Abmahner muss Inhaber der Rechte sein.
Der Abmahner muss die illegale Verwertung nachweisen.
Die Kosten der Abmahnung müssen angemessen sein.
Der Abgemahnte muss Rechte verletzt haben.
Fehlt nur eine Voraussetzung, können die Kosten der Abmahnung nicht verlangt werden. Es lohnt sich, jede Abmahnung “auf Herz und Nieren” zu prüfen.
2. Was ist, wenn mein Kind unerlaubt meinen Anschluss genutzt hat?
Das Verhalten des Kindes wird den Eltern bzw. den Inhabern des Internetanschlusses zugerechnet.
Wer einen Internetanschluss unterhält, muss darauf achten, wer dazu Zugang hat. Kommt es zu missbräuchlicher Verwendung, haften in aller Regel die Eltern!
3. Sollte ich mich gegen ein Abmahnung wehren?
Die Abmahnung sollte auf jeden Fall gründlich geprüft werden. Häufig können zumindest die geltend gemachten Kosten der Abmahnung erheblich gedrückt werden.
Lesen Sie die Fehlerquellen unter 1..
Beispiel: In einem von uns vertretenen Fall behauptete der Abmahner, Inhaber der Filmrechte zu sein. Der Abmahner behauptete, in Russland zu leben. Wir haben bestritten, dass er überhaupt Inhaber der Rechte sei. Bis heute hat der Abmahner seine Rechte nicht nachgewiesen. Der Mandant hat nichts gezahlt. Gefordert waren mehrere hundert Euro Anwaltskosten.
4. Was kann gegen eine Abmahnung eingewendet werden?
Es gibt eine Vielzahl von Einwendungen.
Beispiel: Bei einem illegalen download eines Songs von 3 Minunte wird ein Schadenersatz von pauschal 500,00 € verlangt. Den Song einzeln zu kaufen, hätte 1 € gekostet. Hier ist in aller REgel zubestreiten, dass 500,00 € pauschal als Schadenersatz zu zahlen sind. Denn eines leuchtet ein: Wieso soll der Abgemachten als Schadenersatz 500,00 € zahlen, wenn der Song nur 1 € gekostet hätte. Der Schaden liegt daher nur bei 1 €, nicht bei 500,00 €.
Im übrigen müssen alle anderen Voraussetzungen einer Abmahnung gegeben sein, vgl. oben 1.
Fehlt es daran, sollte man sich dringend gegen die Abmahnung wehren.
Menschen, die eine Abmahnung erhalten haben und damit nicht einverstanden sind.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung. Ich habe Abmahnungen bearbeitet bei illegalem download von Filmen, Songtiteln, wettbewerbswidrigem Verhalten, Markenpiraterie…
Wir wissen, wo die Fehlerquellen liegen.
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