Filesharing: Unterlassungserklärung vom Gegneranwalt unterschreiben?
1. Was bedeutet eine Unterlassungserklärung?
2. Sollte die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
3. Was kann ich gegen die Unterlassungserklärung tun?
4. Muss zahlen, was der Gegneranwalt fordert?
5. Was kostet mich der eigene Anwalt?
1. Was bedeutet eine Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung bedeutet, dass der Abgemahnte sich verpflichtet, die Rechtsverletzung nich noch einmal zu begehen. Mit ihr verbunden ist in aller Regel das Versprechen einer Vertragsstrafe: Sie besagt, dass bei erneuter Rechtsverletzung pauschal eine bestimmte Strafe zu zahlen ist.
Wichtig: Unterlassungserklärungen mit genau bestimmter Vertragsstrafe sollten nicht unterschrieben werden!
Tip: Unterlassungserklärungen sollten – wenn Sie abgegeben werden – zumeist modifiziert werden. In welchem Umfang diese Änderung erfolgt, muss dann genau analysiert werden.
2. Sollte die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
Wichtig: Unterlassungserklärungen mit genau bestimmter Vertragsstrafe sollten nicht unterschrieben werden!
Tip: Unterlassungserklärungen sollten – wenn Sie abgegeben werden – zumeist modifiziert werden. In welchem Umfang diese Änderung erfolgt, muss dann genau analysiert werden.
Fragen Sie nach. In welche Fällen eine Unterschrift erfolgen sollte und in welchem Umfang die Erklärung modifiziert werden sollte, bedarf genauer Prüfung der Abmahnung und der Unterlassungserklärung.
3. Was kann ich gegen die Unterlassungserklärung tun?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
- die Unterlassungserklärung wird unterschrieben
- die Unterlassungserklärung geänderte (modifiziert) und unterschrieben
- die Unterlassungserklärung wird nicht unterschrieben
Welche Variante für Sie die beste ist, lässt sich nur nach Prüfung der Abmahnung und Unterlassungsklärung analysieren.
4. Muss ich das Geld bezahlen, was der Gegneranwalt fordert?
Nur dann, wenn die Abmahnung korrekt ist. Das muss geprüft und dann entschieden werden. Nach meiner Fallerfahrung kann der Betrag in weit mehr als 50 % der Fällen gesenkt werden.
Eine Verteidigung gegen Abmahnungen kann sich also schnell rechnen.
5. Was kostet mich der eigene Anwalt?
5.1.
Eine Erstberatung kostet 59,00 €.
Im Übringen kommt auf den Umfang der Tätigkeit an.
Zwei Beispiele:
Wird um eine Abmahnung im Wert von 3.000,00 € gestritten, so kostet der Anwalt ohne Gericht 367,23 €.
Wird nur um die Anwaltskosten in Höhe von 900,00 € gestritten, so kostet der Anwalt ohne Gericht 159,94 €.
5.2.
Die Anwaltskosten für die Verteidigung in einem Verfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung werden üblicherweise nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sodass die Anwaltskosten selbst zu tragen sind.
Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, ist es am einfachsten, uns das Abmahnschreiben einfach als PDF an buschmann@tarneden.de zu mailen oder zu faxen (0511 220 620 66) zusammen mit Ihren Fragen. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn dies vorher vereinbart ist. Sie erhalten in der Regel binnen 24 Stunden Rückmeldung.