Autokauf: Gewährleistung und Garantie: FAQ vom Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Ob Autokauf oder Autoreparatur: in beiden Fällen kann es Gewährleistung und Garantie geben. Die Regeln für Garantie oder Gewährleistung sind gänzlich unterschiedlich. Es gibt weitaus mehr Fälle von Gewährleistung als Garantie. Grund: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie gibt es nur, wenn diese Vereinbart wurde – zumeist muss sie teuer erkauft werden. Wichtigste Regel zur Gewährleistung: Alle Mängel, die binnen 6 Monaten ab Kauf auftreten, haftet der Verkäufer. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln, wenn ein Mangel sichtbar wird. Wann genau aus Gewährleistung oder Garantie gehaftet wird, welche Rechte dem Käufer zu stehen und was der Anwalt kostet finden Sie in diesem Beitrag.
1.Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
2.Welche Rechte habe ich aus Gewährleistung bei Mängel am Auto nach Autokauf
3.Welche Rechte habe ich aus Garantie bei Mängel am Auto nach Autokauf?
4.Wer zahlt die Anwaltskosten?
1. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Es kommt gelegentlich vor, dass die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ verwechselt werden. Der nachfolgende Beitrag soll dabei helfen, die Unterschiede zwischen einer Gewährleistung und einer Garantie besser zu verstehen.
a. Gewährleistung
Der Verkäufer steht bei der Gewährleistung dafür ein, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei gewesen ist.
Die Gewährleistung betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn ein Mangel an dem Fahrzeug auftritt, muss sich der Käufer an den Verkäufer halten. Das Gesetz räumt dem Käufer im Gewährleistungsfall diverse Rechte ein. Die Gewährleistungsrechte sind in § 437 BGB geregelt. Die Gewährleistungsrechte reichen vom Nacherfüllungsanspruch über ein Rücktritts- bzw. Minderungsrecht bis hin zu einem Schadensersatzanspruch.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuwagen nach 2 Jahren und bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr. Wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit des Fahrzeugs (bspw. zugesicherte Unfallfreiheit) arglistig täuscht, verjährt der Gewährleistungsanspruch nach 3 Jahren. Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs. Der Käufer muss im Streitfall das Vorliegen eines Mangels am Fahrzeug beweisen.
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme:
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache ein Mangel am Fahrzeug auftritt, und der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist, muss der Verkäufer beweisen, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei gewesen ist.
b. Garantie
Im Gegensatz zur Gewährleistung stellt die Garantie eine freiwillige Leistung des Garantiegebers dar. Der Garantiegeber übernimmt bei einer Garantie die Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand eine bestimmte Beschaffenheit aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder die Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie). Garantiegeber können beispielsweise der Verkäufer oder der Hersteller der Kaufsache sein. Wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist, schreibt § 477 BGB den Inhalt der Garantieerkärung vor. So muss beispielsweise darauf hingewiesen werden, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von der Garantie nicht eingeschränkt werden. Daneben muss die Garantieerklärung die Dauer und den Umfang der Garantie enthalten.
2. Welche Rechte habe ich aus Gewährleistung bei Mängel am Auto nach Autokauf?
Einen weitergehenden Überblick über die einzelnen Gewährleistungsrechte finden Sie in meinem Beitrag Autokauf – Gebrauchtwagenkauf: Rechte des Käufers vom Rechtsanwalt.
3. Welche Rechte habe ich aus Garantie bei Mängel am Auto nach Autokauf?
Dem Käufer stehen unabhängig von seinen Gewährleistungsrechten aus § 437 BGB, die durch die Garantie nicht verdrängt werden, und unabhängig vom Verschulden, die in der Garantie bestimmten Ansprüche zu. Anspruchsgegner ist der jeweilige Garantiegeber.
Umfang und Art des Anspruchs ergeben sich aus der Garantieerklärung. Bei der Verkäufergarantie kommen die gleichen Rechte wie bei der gesetzlichen Gewährleistung in Betracht. Dies können sein die Nachbesserung, der Rücktritt bzw. die Minderung des Kaufpreises sowie ein Schadensersatzanspruch.
Bei der Garantie durch den Hersteller oder einen Dritten, der nicht Vertragspartner ist, scheiden Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises aus , so dass der eingeräumte Anspruch nur auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Schadensersatz gerichtet sein kann.
Wenn nun ein Garantiefall eintritt und der Garantiegeber dennoch nicht zahlen will, muss er die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache bereits bestand.
4. Wer zahlt die Anwaltskosten?
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob er den Bereich „Verkehrsrechtsschutz“ versichert hat. Falls ja, wird die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage geben.
Sonst haftet der Verkäufer aus Vertragsverletzung, da er den Wagen mangelhaft geliefert hat.
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung, telefonisch (0511. 220 620 60) oder per Mail (buschmann@tarneden.de)
.
Einen Kostenvoranschlag für die Anwaltskosten erstelle ich Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden kostenfrei.