Peer to Peer Filesharing: Rechtsschutz gegen Abmahnung
1. Was ist Peer-to-Peer Filesharing?
2. Wann ist eine Abmahnung wegen Peer-to-Peer Filesharing zulässig?
3. Wann hat eine Verteidigung gegen eine Abmahnung Aussicht auf Erfolg?
5. Anwaltskosten: Erstberatung: 59 €
1. Was ist Peer-to-Peer Filesharing?
Bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P) handelt es sich um ein Netzwerk, in dem mehrere Computer gleichberechtigt miteinander verbunden sind. Das bedeutet, dass jeder mit dem Netzwerk verbundene Computer sowohl Dienste des Netzwerks in Anspruch nimmt und gleichzeitig Dienste anbietet. Der Datenaustausch (Filesharing) erfolgt hierbei durch einen Zwangs-Upload. Dieser Zwangs-Upload geschieht dergestalt, dass heruntergeladene Teile eine Datei sofort wieder in das Netzwerk hochgeladen werden, damit diese für andere Netzwerkteilnehmer zur Verfügung stehen. Bekannte Peer-to-Peer-Systeme sind Bit-Torrent, Gnutella oder auch Emule.
2. Wann ist eine Abmahnung wegen Peer-to-Peer Filesharing zulässig?
Sie ist zulässig, wenn
- der Rechteinhaber
- eine Rechtsverletzung geltend macht
- und eine angemessene Entschädigung fordert.
Vielfach fehlt es an mindestens einer Voraussetzung.
3. Wann hat eine Verteidigung gegen eine Abmahnung Aussicht auf Erfolg?
Immer dann, wenn eine der unter 2. genannten Voraussetzungen fehlen.
So ist zunächst zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt Inhaber der geltend gemachten Rechte ist.
Ein weiterer Schwerpunkt ist dann die angemessene Entschädigung. Denn in vielen Abmahnungen werden Anwaltsgebühren gefordert, die zu hoch sind. Zudem werden pauschal Schadenersatzforderungen geltend gemacht, die viel zu hoch sind.
So liegt der Erfolg in einer Verteidigung gegen eine Abmahnung häufig auch darin, dass die geltend gemachten Kosten gedrückt werden.
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5. Anwaltskosten: Erstberatung 59,00 €
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Eine Erstberatung mit Antworten für die weitere Strategie kostet 59,00 €.
Die Anwaltskosten für die Verteidigung in einem Verfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung werden üblicherweise nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sodass die Anwaltskosten selbst zu tragen sind.
Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, ist es am einfachsten, uns das Abmahnschreiben einfach als PDF an buschmann@tarneden.de zu mailen oder zu faxen (0511 220 620 66) zusammen mit Ihren Fragen. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn dies vorher vereinbart ist. Sie erhalten in der Regel binnen 24 Stunden Rückmeldung.
Sie können auch telefonisch anfragen: 0511. 220 620 60.