Visa für Ehefrau und Kind gegen Deutsche Botschaft Teheran (Iran) erstritten
In dem Fall war der Ehemann (auch Iraner) bereits allein nach Deutschland eingewandert. Er ist ist Vater und Ehemann der im Iran zunächst zurück gebliebenen Frau und des Sohnes. Die Visaanträge für Frau und Kind zum Nachzug nach Deutschland wurde von der Visastelle Teheran (Deutsche Botschaft Iran) zunächst abgelehnt. Dagegen wendeten wir uns. Für den 16-jährigen Sohn argumentierte ich, dass er das Sprachniveau B1 bereits erreicht habe und daher zu erwarten sei, dass er sich in Deutschland integrieren werde. Für die Mutter argumentierte ich unter anderem damit, dass die Bundesregierung (unter Innenministerin Nancy FAESER, Stand Oktober 2022) durchsetzen möchte, dass für die Angehörigen von Fachkräften das Erfordernis der Sprachkenntnisse entfällt. Der vielschichtige Fall landete schließlich vor Gericht (Verwaltungsgericht Berlin). Dort konnten wir uns einigen auf die Visaerteilung für Ehefrau und Sohn. Ein toller Erfolg für die Mandantschaft.