Privatschulvertrag: Haben Eltern ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Ein Schulvertrag enthielt die Regelung, dass bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Mandantschaft musste kurzfristig umziehen, weil ein attraktiver Arbeitsvertrag angeboten wurde. Deshalb hatten die Eltern den Schulvertrag fristlos gekündigt (Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges). Der Umzug erfolgte in eine 300 km entfernte Stadt. Die Schule forderte das Schulgeld bis zum Abschluss der ordentlichen Kündigungsfrist. Es ging um sechs Monate Schulgeld.
So argumentierten wir: Bei Umzug ist der Ausschluss eines Sonderkündigungsrechtes (der fristlosen Kündigung) unwirksam, denn solche Ausschlussregeln benachteiligen Eltern und Schüler in unzumutbarer Weise.
Die Schule machte eine Gegenangebot (Vergleichsvorschlag), wonach wir uns in der Mitte getroffene haben und die Eltern die Hälfte der Forderung bezahlt haben zur Beilegung des Rechtsstreites.
Sollen auch Sie nach Umzug weiter Schulgeld an die Privatschule zahlen, obwohl Ihr Kind nach dem Umzug schon eine andere Schule besucht? Dann melden Sie sich gern bei und wir prüfen, ob die Forderung abgewehrt werden kann.