Doppelte Staatsangehörigkeit für Ukrainer ab sofort möglich!
Mit Beschluss vom 06.09.2022 hat das Bundesministerium für Inneres und Heimat beschlossen, dass Ukrainer die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten, Grund: Wegen des Krieges liegt faktische Unmöglichkeit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor. Die Entscheidung beruht auf der Invasion Russlands in die Ukraine und dem dort herrschenden Krieg. Ich habe an den drei Verwaltungsgerichten in Deutschland Klagen laufen für Ukrainer, die die doppelte Staatsangehörigkeit erstreben. Diese Klagen habe ich eingereicht vor dem 24.02.2022. Nach der Invasion habe ich bei allen drei Gerichten aktiv auf den Krieg hingewiesen und darum gebeten, dass auch deswegen die doppelte Staatsangehörigkeit für Ukrainer möglich sein muss. Jetzt hat das Bundesministerium entschieden, dass die doppelte Staatsangehörigkeit hinzunehmen ist. Ich hoffe, dass nun in allen Fällen kurzfristig die Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit erfolgen wird.