Studienplatzklage TU Braunschweig: Master Architektur: ein weiterer Studienplatz WS 19/20
Hier machte ich für meine Mandantschaft im Klageweg (Eilantrag) am Verwaltungsgericht Braunschweig (Az.: 6 C 247/19) einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität im Fach Master Architektur geltend. Der Antrag auf Zuweisung außerhalb der festgesetzten Kapazität bereitete hier besondere Schwierigkeiten, da wichtige Formalien zu beachten waren. Dies war der Einstieg in ein Verfahren, das erfolgreich endete durch Zulassung der Uni und anschließende Beendigung des Gerichtsverfahrens. Ich freue mich, dass es gelungen ist, für meinen Auftraggeber diesen Studienplatz zu erstreiten.