Studienplatz einklagen Wintersemester 2012/2013
Studienplatz einklagen Wintersemester 2012/2013 Alle Studiengänge – gegen alle Unis / Fachhochschulen – bundesweit – 10 Jahre Erfahrung –
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Einen Studienplatz einklagen mit Erfolg? Ein Blick in das vergangene Jahr zeigt, dass sich Studienplatzklage wieder gelohnt haben. Eine Vielzahl von Studienplätzen sind den Mandanten von den Gerichten zugesprochen worden (Beispiele dazu finden Sie im nachstehenden Beitrag unter Ziffer 1). Studienplätze, die ohne Studienplatzklage unbesetzt geblieben wären. Dieser Beitrag zum Wintersemester 2012/2013 gibt einen Ausblick auf die Klageverfahren für das kommende Wintersemester. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr folgende Fragestellungen: Ist die Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit rechtswidrig? Welche ist die beste Strategie für die Studienplatzklage? Und: Wie hoch sind die Kosten? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
4. In der Diskussion: Wartezeit bei Medizin verfassungswidrig?
5. Was kostet die Studienplatzklage?
1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
17.000 NC-Studienplätze unbesetzt meldete jüngst der Spiegel. Eine Befund, den ich nur bestätigen kann. Hier eine Auswahl erfolgreicher Studienplatzklageverfahren in NC-Fächern aus dem vergangenen Jahr.
1.1. Medizinstudiengänge
- Universität Greifswald: 13 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2010/2011, VG Schwerin, 3 B 875/10 u.a., 1. Fachsemester
- Universität Dresden: 11 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012 VG Dresden, Beschluss vom 05.12.2011, 1. Fachsemester
- Universität Göttingen: 17 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012, VG Göttingen (8 C 708/11) 1. Fachsemester
- Universität Saarland: 9 weitere Plätze Humanmedizin, Verwaltungsgericht Saarland (Beschluss vom 28.02.2012) – Az.: 1 L 584/11. NC u.a.)
- Universität Münschen: 10 weitere Studienplätze zum 1. FS, WS 2011/2012 (Vergleich)
- Universität Göttingen: 2 weitere Plätze im 3. FS und 4 weitere Plätze im 2. FS, Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 8 C 23/12 u.a., SoSe 2012:
- Universität Göttingen: 22 Plätze Humanmedizin zum Sommersemester 2012, Uni Göttingen, Verwaltungsgericht Göttingen, 8 C 1/12 u.a.
- Universität Leipzig: 9 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012, 1. Fachsemester, VG Leipzig, Vergleich NC 2 1823/11
- Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS): eine Medizinzulassung für Härtefallantrag, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 13 B 1589/11): Vergleich vom 22.02.2012
1.2. Sonstige Studiengänge
- ein Studienplatz Soziale Arbeit, Ostfalia Wolfenbüttel, WS 11/12, 1. FS
- ein Studienplatz Erziehung und Bildung, 1. FS, Fachhochschule Kiel, WS 11/12
- ein Studienplatz Wirtschaftsinformatik, 5. FS, WS 11/12, HTW Dresden
- ein Studienplatz Tourismus Management, 1. FS. Hochschule München, SoSe 2011
- ein 1 Studienplatz Sonderpädogogik (B.A.), OVG Niedersachsen vom 23.02.2012, Az.: 2 NB 613/10, Leibniz Universität Hannover
- ein Studienplatz Wirtschaftsinformatik, HTWU Dresden, WS 11/12
- Studienplatz Tourismus Management, 1. FS. Hochschule München, SoSe 2012
- ein Studienplatz Wirtschaftswissenschaften (Master), Verwaltungsgericht Hannover vom 26.01.2012, Az.: 6 A 4280/11
- ein Studienplatz BWL, SoSe 2012, Fachhochschule Mainz University of Applied Sciences, 1. Fachsemester
- ein Studienplatz B.A. Betriebswirtschaft und Management, Hochschule Osnabrück SoSe 2012
- …
1.3 Fazit
17.000 ungenutzte NC-Studienplätze (s.o.): Mit der Studienplatzklage geht es auch darum, diese Kapazitäten zu erstreiten. Mit der Studienplatzklage wird das vitale Interesse an Teilhabe an Bildung geltend gemacht. Die Studienplatzklage ist gerecht: Wer einen Platz einklagt, nimmt niemandem einen Platz weg. Er erhält nur einen Studienplatz ein, der sonst unbesetzt bliebe!
2. Welche ist die richtige Strategie bei Medizinstudiengängen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin)?
• Fristen Fristen Fristen
Vorab ist zu ermitteln, welche Frist in Ihrem Bundesland gilt. Lesen Sie dazu meinen Fachbeitrag, welche Fristen gelten, hier auf der homepage.
• Ihr Chancenprofil: Zunächst ist das Profil des Studienbewerbers zu ermitteln. Sodann ist zu ermitteln, bei welcher Uni Sie die größten Chancen haben. Versteckte Studienplätze werden von Gericht zu Gericht nach unterschiedlichen Regeln vergeben, nämlich
• nach Note
• nach Wartezeit
• nach den Regeln der Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS)
• nach Eingang des Antrages (Windhundverfahren)
• nach den Ranglisten im AdH-verfahren
• mit gleicher Loschance
Bewerber mit guten Noten sind dann an Unis zu empfehlen, bei denen nach Note vergeben wird. Wer viele Wartesemester hat, sollte dort klagen, wo nach Wartezeit vergeben wird. Wer einen guten Rangplatz im AdH-verfahren hat, sollte dort eine Klage versuchen und und und…
Ein Chancencheck erfordert umfassende Kenntnis der bundesweiten Vergabepraxis und spart richtig Geld. Denn neben der Auswahl der aussichtsreisten Unis geht aus auch darum, Unis auszuschließen, bei denen praktisch keine Erfolgschance besteht.
Für eine an Ihrer Situation ausgerichtete Chancenanalyse benötige ich lediglich Abinote, Wartesemester. Dann kann auf Wunsch binnen 24 Stunden eine konkrete Empfehlung erstellt werden. Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60).
• Mein Tip zum WS 12/13 für Humanmedizin
Wegen der konstant hohen Klägerzahlen, die höher sind als das Angebot verstecker Studienplätze, ist auch hier weiterhin zu empfehlen, mehrere Hochschulen zu verklagen. Wieviele es werden, hängt vom Chancenprofil (s.o.) und natürlich von den einzusetzenden Kosten. Für die, die eine Auswahl treffen müssen, empfehle ich folgende Bundesländer gleichermaßen für eine Klage:
• Sachsen
• Bayern
• Niedersachsen
• Schleswig-Holstein
• Mecklenburg-Vorpommern
• Saarland
• Baden-Württemberg
• Hamburg
• Rheinland-Pfalz
• Hessen
• Mein Tip zum WS 12/13 für Zahnmedizin
Wegen der konstant hohen Klägerzahlen, die höher sind als das Angebot verstecker Studienplätze, ist auch hier weiterhin zu empfehlen, mehrere Hochschulen zu verklagen. Wieviele es werden, hängt vom Chancenprofil (s.o.) und natürlich von den einzusetzenden Kosten. Für die, die eine Auswahl treffen müssen, empfehle ich folgende Bundesländer für eine Klage:
• Sachsen
• Bayern
• Niedersachsen
• Schleswig-Holstein
• Mecklenburg-Vorpommern
• Saarland
• Baden-Württemberg
• Hamburg
• Rheinland-Pfalz
• Hessen
• Mein Tip zum WS 12/13 für Tiermedizin
Nur zum Wintersemester und nur an 5 Hochschulen bundesweit wird Tiermedizin angeboten. Wegen der hohen Nachfrage empfehle ich daher möglichst alle 5 Hochschulen zu verklagen. Für die, die eine Auswahl treffen müssen, empfehle ich folgende Reihenfolge (Ranking nach Chancen und Kosten):
• Leipzig
• München
• Hannover
• Gießen
• Berlin
3. Welche ist die richtige Strategie bei allen anderen Studiengängen (z.B. BWL, Psychologie, Soziale Arbeit…)?
• Fristen Fristen Fristen
Vorab ist zu ermitteln, welche Frist in Ihrem Bundesland gilt. Lesen Sie dazu meinen Fachbeitrag, welche Fristen gelten, hier auf der homepage.
• Ihr Chancenprofil: Chancen im Check ermitteln
Sodann ist zu ermitteln, bei welcher Uni Sie die größten Chancen haben. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit verfüge ich über einen großen Erfahrungsschatz, bei welcher Uni oder Fachhochschule welche Chancen bestehen.
Für eine konkrete Analyse benötige ich den Studiengang, die Wunschuni sowie Note und Wartezeit.
Dann kann auf Wunsch binnen 24 Stunden eine konkrete Empfehlung erstellt werden.
Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60).
4. In der Diskussion: Vergabe nach Wartezeit verfassungswidrig?
Ausgangspunkt: Wenn es mehr Studienbewerber als Studienplätze gibt, muss eine Auswahl getroffen werden. Der Gesetzgeber hat zur Lösung die NC-Vergabe eingeführt. Ein Teil der Bewerber wird nach der Note zugelassen, ein Teil nach Wartezeit. Über die Wartezeitregelung ist es damit jedem Bewerber möglich, (irgendwann) sein Wunschstudium zu beginnen.
Streitpunkt: Bei Medizin führte der hohe Bewerberandrang dazu, dass Bewerber über die Wartezeit mehr als 5 Jahre warten mussten. Damit würde dann die Wartezeit länger sein als das Studium selbst.
Standpunkt: Dies wurde gerichtlich geltend gemacht und der Standpunkt vertreten, dass eine überlange Wartezeit verfassungswidrig ist.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war dieser Auffassung gefolgt und hat den Klägern Recht gegeben.
Der Erfolg war nur von kurzer Dauer. Denn das höhere Gericht – Oberverwaltungsgericht für das Land NRW – hat die Entscheidung wieder aufgehoben.
Begründung: Die NC- Regelung in Verbindung mit der Wartezeit sei zwar hart, aber hinzuzunehmen: Erst wenn der Bewerber sicher keinen Studienplatz erhalten würde, wäre die Regelung verfassungswidrig. Da nach der Wartezeitregelung irgendwann aber jeder Bewerber sein Wunschstudium studieren können, liege – so die Sicht des Oberverwaltungsgerichtes – keine verfassungswidrige Regelung vor.
Zusammenfassung: Durch die genannten Entscheidungen ist die Debatte um die NC-Zulassung neu aufgerollt worden. Im Ergebnis geändert hat sich bis zum jetztigen Zeitpunkt (Mai 2012) nichts. Bleibt abzuwarten, wie die nächste gerichtliche Entscheidung dazu ausfällt. Zur Zeit liegt die Frage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht – dem höchsten deutschen Gericht. Ich werde darüber berichten.
5. Was kostet die Studienplatzklage?
Bei uns erhalten Sie schon im auf unserer hompage klare Preisauskünfte. Auf Wunsch erhalten Sie unabhängig davon kostenfrei einen Kostenvoranschlag.
Unsere homepage: Klicken Sie unseren Kostenrechner an und ermitteln Sie Ihre Kosten in drei Schritten.
Empfehlung: Wenn Sie sich für Medizinstudiengänge interessieren, fragen Sie hier kostenfrei die Kosten per Kostenvoranschlag an, da es hier viele denkbare Abweichungen bie den Kosten gibt.
Kostenvoranschlag: Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie in aller Regel innerhalb von 24 Stunden kostenfrei und unverbindlich – mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60).
Wir über uns:
Wir legen wert auf hohe Beratungsqualität, ständige Fortbildung und Spezialisierung. Ich bin seit 10 Jahren im Hochschulrecht tätig, vertrete Mandanten dort in allen Bereichen wie Studienplatzklage, Prüfungsrecht, BAföG-angelegenheiten.