Schulrecht Niedersachsen: Reform des Schulrechts 2015
Abi nach 13 Jahren +++ Laufbahnempfehlung abgeschafft +++ alle Änderungen im Überblick +++
Die niedersächsische Landesregierung hat einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 11.02.2015 zufolge einen Entwurf zur Änderung des Landesschulgesetzes verabschiedet. Das geänderte Schulgesetz soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Niedersächsischen Landtag – bereits zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten.
Es sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:
1. Abitur nach 13 Schuljahren
Alle Schüler, die sich ab dem Schuljahr 2015/2016 in den Klassen 5 – 8 befinden, sollen ihr Abitur wieder nach 13 Jahren ablegen. Besonders leistungsstarke Schüler können ein Schuljahr überspringen.
2. Laufbahnempfehlung entfällt
Viertklässler sollen zukünftig keine Laufbahnempfehlung für den Besuch einer Haupt- oder Realschule oder Gymnasiums mehr erhalten. Stattdessen soll es zwei Elterngespräche geben. Die Teilnahme ist für die Eltern allerdings nicht verpflichtend.
Der Wegfall der Laufbahnempfehlung hat den Vorteil, dass beispielsweise Schüler, die ohne Empfehlung für das Gymnasium das Gymnasium besuchen und die 6. Klasse wiederholen müssen, nicht mehr damit rechnen müssen, auf die Realschule versetzt zu werden.
3. Pflichtpraktikum
Damit die Schüler besser auf ein Studium oder eine Ausbildung vorbereitet werden, soll ein weiteres Pflichtpraktikum eingeführt werden. Das Praktikum soll vermutlich in der 11. Klasse stattfinden.
4. Aufwertung von Gesamtschulen
Die Gesamtschulen können die anderen Schulformen des bisherigen Schulsystems ersetzen. Allerdings muss ein Gymnasium für die Schüler unter zumutbaren Bedingen erreichbar bleiben. Als zumutbar soll ein Fahrtweg von ca. 60 Minuten gelten.
5. Sprachförderungsschulen bleiben
Die bestehenden Förderschulen für Kinder mit Sprachproblemen bleiben bestehen und erhalten ebenso wie die an Grundschulen angesiedelten Sprachheilklassen Bestandsschutz. Neue Sprachförderschulen dürfen allerdings nicht mehr gegründet werden.
6. Pflichtganztagsschulen möglich
Es soll erlaubt werden, neue gebundene Ganztagsschulen zu gründen. Landesweit gibt es zur Zeit 1700 Schulen mit einem Ganztagsangebot.