Schulplatzvergabe 5. Klasse Stadt Hannover: Anwalt informiert
Die Schulplatzvergabe an Hannovers Gymnasien im 5. Schuljahrgang ist in den letzten Jahren für viele SchülerInnen und Eltern nicht wunschgemäß verlaufen. Die Wunschschule wurde nicht zugelost. Einige bekamen Schulplätze an Schulen zugewiesen, für die sie überhaupt keine Bewerbung eingereicht haben! Die zugewiesene Schule ist meist für die Schuljahrgänge 5 bis 13 von Bedeutung, ein guter Grund, sich genau mit seinen Chancen zu beschäftigen. Jedes Jahr wenden sich deswegen zahlreiche Eltern an mich. Anlass genug, die Ausgangslage und das Vergabeverfahren näher zu beleuchten. Bitte beachten Sie: Wer sich richtig bewirbt, kann seine Chancen auf die Wunschschule erheblich verbessern! Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Die Ausgangslage: Nachfrage übersteigt Angebot an etlichen Gymnasien Hannovers
2. Die geltende Rechtslage nach dem Niedersächsischen Schulgesetz
3. Das Vergabeverfahren der Gymnasien in Hannover
1. Die Ausgangslage: Nachfrage übersteigt Angebot an etlichen Gymnasien Hannovers
Am stärksten war die Nachfrage von Eltern bei mir in der Kanzlei in den Jahren 2019/2020 sowie 2020/2021 nach Schulplätzen an der Leibnizschule. Im Schuljahr 2022/2023 hat sich dies verlagert auf andere Gymnasien. In den letzten Jahren gab es immer eine Vielzahl von Anfragen in meinem Büro von Eltern, die eine Schule bekommen haben, für die sie überhaupt keine (!) Bewerbung eingereicht hatten. Der Klassenbildungserlass sieht als Schülerhöchstzahl 30 für Gymnasien vor. In den Jahren 2019/2020 sowie 2020/2021 hatten etliche Gymnasien in Hannover 31 oder gar 32 Schüler in die Klassen aufgenommen. Dies hat sich im Schuljahr 2022/2023 deutlich entspannt.
Viele empfinden schon die Anzahl von 30 SchülerInnen / Klasse als zu hoch. Die Ressource Schulplatz ist jedenfalls begehrt und knapp.
2. Die geltende Rechtslage nach dem Niedersächsischen Schulgesetz
Die Rechtslage im Schulgesetz ist einfach: Wenn mehrere Schulen in demselben Schulbezirk liegen, können sich die SchülerInnen an jeder Schule bewerben. Die Stadt Hannover hat ca. 15 Gymnasien innerhalb desselben Schulbezirkes. Daher können sich nach geltenden Recht alle SchülerInnen an allen Gymnasien bewerben.
3. Das Vergabeverfahren der Gymnasien in Hannover
Wer sein Kind an einer Schule Hannovers anmeldet, erhält ein Anmeldeformular, das er nur an seiner Wunschschule abgeben soll. Dort sollen Eltern des Weiteren angeben,
-welche Schule sie auf Rang 2 bis Rang 5 wählen möchten
-dass sie sich an anderen Schulen nicht direkt beworben haben
Bewertung des Bewerbungsverfahrens: Diese Vergabepraxis bleibt hinter den gesetzlichen Möglichkeiten weit zurück.
Wenn nun an etlichen Schulen mehr Bewerbungen eingehen als Schulplätze zur Verfügung stehen, bedeutet dies, dass die Angabe von Schulen auf einem schlechteren als dem ersten Rangplatz in einer Vielzahl von Fällen völlig leer läuft (nämlich immer dann, wenn bei den als Zweit-, Dritt-, Viert- oder Fünftwunsch angegebenen Gymnasien die Nachfrage das Angebot ebenfalls übersteigt). Denn wenn die auf einen schlechteren als den ersten Rang gesetzte Schule mehr Nachfrage als Schüler hat, wird dortige Bewerbung (auf einen schlechteren als den ersten Rang) keinen Erfolg haben können. Denn die vorhandenen Schulplätze werden vollständig an die Schüler vergeben, die sich bei der Schule mit Erstwunsch beworben haben.
Die Bewerbungsempfehlung erschließt sich schnell: erstrangige Bewerbungen an allen in Betracht kommenden Wunschgymnasien.
Wichtig: Viele Eltern schildern mir, dass bei der Anmeldung an den Gymnasien das Abgangszeugnis der Grundschule vorgelegt werden muss. Später würden - so die Auskunft der Schulen - die Schulplätze mit gleicher Chance an die SchülerInnen verlost. Die Eltern äußern mir gegenüber dann öfter Zweifel an dem Losverfahren: denn wozu wird ein Zeugnis benötigt, wenn doch sowieso gelost wird?
Diese Zweifel lassen sich leicht beseitigen: Fragen Sie nach, wann und wo das Losverfahren statt findet. Und noch wichtiger: Beantragen Sie rechtzeitig - also vor der Durchführung des Losverfahrens - dass Sie bei dem Losverfahren anwesend sein dürfen und zuschauen dürfen.
Idealerweise stellen Sie diesen Antrag zusammen mit Ihrer Bewerbung. Danach sollten Sie regelmäßig bei der Schule nachfragen, wann das Losverfahren stattfindet, damit ihr Antrag nicht versehentlich übersehen wird.
Soweit hier bekannt, informieren die Gymnasien in Hannover BewerberInnen von sich aus (also z.B. auf der Homepage der Schule) nicht darüber, wann und wo das Losverfahren stattfindet. Darunter leidet die Transparenz. Die öffentliche Durchführung eines Losverfahrens ist für die Schule leicht leistbar und bedeutet nur einen geringen Mehraufwand. Für die Eltern bedeutet die Öffentlichkeit eines Losverfahrens Transparenz und Vertrauen in die chancengleiche Beteiligung der SchülerInnen an der Vergabe der (knappen und begehrten) Schulplätze an hannovers Gymnasien.
Zuletzt: Wenn Sie bei dem Losverfahren nicht dabei sein durften, rate sich sofort zur Klage. Wenn Sie keinen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren gestellt haben, muss dann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Daneben sollte parallel ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Hannover eingereicht werden. Dann kann überprüft werden, ob das Losverfahren rechtmäßig durchgeführt wurde.
Teilnahme am Losverfahren, Bekanntgabe des Termins für die Verlosung und Direktbewerbung bei allen Wunschgymnasien zur Optimierung der Bewerbungschancen: Leichter gesagt als getan.
Ihr Ziel ist unser Auftrag. Wollen Sie die genannten Punkte mit einem Höchstmaß an Präzision und Fachkunde verfolgen, ist die Konsultation eines Anwaltes unerlässlich. Vertrauen Sie auf bald 20 Jahre Berufserfahrung im Bildungsrecht. Der Schulplatz an der richtigen Schule ist eine Lebensentscheidung und bei normalem Verlauf von 9-jähriger Bedeutung für Ihr Kind, nach Abschaffung der Orientierungsstufe wichtiger denn je.
Bei Interesse setzen Sie sich gern mir mir in Verbindung, per mail oder telefonisch: 0511. 220 620 60
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden