Ra Tarneden
Liebe Leserin, lieber Leser, ich freue mich über Ihr Interesse, hier zu lesen und möchte mich Ihnen kurz vorstellen: Ich bin seit meiner Zulassung im Jahr 2002 als selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover tätig. Ich bin verheiratet und habe 4 Kinder (drei Töchter und einen Sohn). Meine anwaltlichen Schwerpunkte liegen im Hochschulrecht (Studienplatzklage, Kapazitätsklage, Prüfungsanfechtung, BAföG.sachen), Schulrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Ausländerrecht/Migrationsrecht. Ich bin als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Celle (Bahnhofstr. 5, 29221, einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts) zugelassen und berechtigt, an allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen aufzutreten. Ich habe an der Universität Hannover Rechtswissenschaften studiert. Das Studium habe ich im Wintersemester 1994/1995 begonnen. Mein Referendariat habe ich ebenfalls in Hannover absolviert. Die dortige Abschlussprüfung – das Zweite Juristische Staatsexamen – habe ich im Juni 2002 bestanden und bin seit August 2002 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Bereits während meiner Einschreibung an der Universität Hannover (Fachbereich Rechtswissenschaften) bin ich im Wintersemester 1999/2000 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht für Herrn Prof. Dr. Waechter als Korrekturassistent tätig gewesen. Im Rahmen dieser Tätigkeit war ich im großen Schein für Öffentliches Recht mit der Korrektur von Hausarbeiten und Klausuren befasst. Dem Öffentlichen Recht bin ich treu geblieben. Ein Großteil meiner beruflichen Tätigkeit liegt im Verwaltungsrecht (dem das Schulrecht, Hochschulrecht, Studienplatzrecht und Führerscheinrecht angehört). Als Korrekturassistent habe ich besonderen Einblick in Prüfungsverfahren gewonnen. Daneben habe ich Juristen ausgebildet als Repetitor für das Juristische Repetitorium hemmer zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung. Die dortigen Erfahrungen kann ich bei meiner Tätigkeit als Anwalt insbesondere im Bereich der Prüfungsanfechtung bei Juristischen Staatsprüfungen vorteilhaft einbringen. Als Vertragsanwalt des Studentenwerkes Hannover habe ich von November 2002 bis Dezember 2003 Studenten der Universität Hannover mit Beratungsschwerpunkt unter anderem im Verwaltungsrecht im Bereich des Hochschulrechtes beraten. Beratungsschwerpunkte waren Fragen der Prüfungsanfechtung, der Studienplatzklage (Kapazitätsklage), des BAföG, (Befreiung von) Studiengebühren, Exmatrikulation, Immatrikulation, Beurlaubung vom Studium u.s.w. Meine dortige Beratungspraxis habe ich in meine anwaltliche Tätigkeit eingebunden. Heute bin ich seit Jahren auf dem Gebiet des Hochschulrechtes tätig in allen Belangen für Studenten wie Studienplatzklage, Prüfungsanfechtung, BAföG-angelegenheiten. Im Schulrecht setzen wir uns für die Interessen von Schülern und Eltern ein, z.B. wegen Schulplatzklagen, Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes, Anfechtung von Ordnungsmaßnahmen, Versetzungen, Zeugnisanfechtung… Im Ausländerrecht vertrete ich seit Jahren Mandanten mit Schwerpunkt auf Visumsverfahren in folgenden Bereichen: Ehegattennachzug und Familienzusammenführung, Besuchsvisa, Studentenvisa, Arbeitsmigration, Arbeitserlaubnisse, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Inland. Im Verkehrsrecht bin ich tätig bei Führerscheinsachen und in Bußgeldverfahren. In Führerscheinsachen berate und vertrete ich Mandanten in allen Bereichen, schwerpunktmäßig im Bereich Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen oder Alkohol. In Bußgeldverfahren steht die Verteidigung gegen den Vorwurf von Geschwindigkeitsverstößen und anderen Bußgeldtatbeständen im Mittelpunkt.
2016 wurde dann im Ullstein Verlag das Buch “Was Lehrer nicht dürfen” veröffentlicht, dass ich geschrieben habe zusammen mit zwei Schülern. Das Buch hat es bis in die SPIEGEL-BESTSELLER Listen geschafft und war dort zeitweilig auf Rang 9. Machen Sie sich ein Bild von meiner Tätigkeit. Viele Infos dazu finden Sie auf unseren Seiten hier.
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
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