Prüfungsanfechtung: Multiple choice Prüfung rechtswidrig?
Multiple choice Prüfungen finden sich häufig in Prüfungen für Medizin, Pharmazie und Psychologie. Der Prüfling bekommt eine Aufgabe und mehrere Antwortmöglichkeiten. Seine Aufgabe ist es, die richtige (-n) Antwortmöglichkeit (-en) anzukreuzen. Dieses Prüfungsverfahren weist viele Besonderheiten auf: Der Prüfling hat einen eingeschränkten Antwortspielraum, er kann keine Fragen stellen und keine Randbemerkungen machen. Sind die Fragen unklar oder die Antworten falsch, treten Probleme im Prüfungsverfahren auf. Wie können multiple-choice Prüfungen angegriffen werden? Was ist die Folge einer erfolgreichen Anfechtung? Und: Was ist der Unterschied zwischen single-choice und multiple choice? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Was ist eine multiple choice Prüfung?
2. Wann ist eine multiple choice Prüfung anfechtbar?
3. Was ist eine single choice Prüfung?
4. Wann ist eine single choice Prüfung anfechtbar?
1. Was ist eine multiple choice Prüfung?
Bei der multiple-choice Prüfung ist eine Fragestellung gegeben. Dazu werden mehrere Antwortmöglichkeiten gegeben. Entweder ist keine Antwort richtig oder eine oder mehrere oder alle.
2. Wann ist eine multiple choice Prüfung anfechtbar?
Wenn entweder Frage oder Antwort ungeeignet sind. Das ist in folgenden Fällen der Fall:
Die Frage ist mehrdeutig oder widersprüchlich oder unverständlich.
Die als richtig anzukreuzende Antwort ist in Wahrheit falsch
Wichtig: Unzulässig ist es ferner, wenn falsche Antworten so gewertet werden, dass sie von bereits erbrachten richtigen Antworten wieder abgezogen werden! Grund: Es ist nicht zulässig, dass eine einmal erbrachte richtige Antwort nicht gewertet wird.
3. Was ist eine single choice Prüfung?
Bei der single choice Prüfung gibt es eine Frage und verschiedene Antwortmöglichkeiten. Nur eine Antwort ist richtig. Die muss der Prüfling finden.
4. Wann ist eine single choice Prüfung anfechtbar?
Hier kann auf Ziff. 3 verwiesen werden.
Die Kosten variieren stark, hängen auch davon ab, um welche Prüfung gestritten wird. Eine außergerichctliche Vertretung kostet zumeist zwischen 500 € – 1.000 € (abhängig von der Prüfung). Eine Beratung ist deutlich günstiger.