Kündigung von Waldorfschule (Privatschule) unwirksam: Landgericht Mönchengladbach ordnet per einstweiliger Verfügung Schulbesuch an
Eine Waldorfschule hatte den Schulvertrag ordentlich gekündigt. Für die Mandantschaft machte ich geltend, dass die Kündigung unwirksam sei, Begründung: Der Schüler hatte Lernschwierigkeiten und kann in der Waldorfschule gut zurecht. Ein Wechsel auf eine staatliche Schule hätte voraussichtlich erhebliche Nachteile für den Schüler. Die Schule verteidigte ihre Position. Ich beantragte daher am Landgericht Mönchengladbach den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Schule mit dem Ziel, die Beschulung fortzusetzen. Das Gericht folgte dem Antrag.