Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall: FAQ vom Anwalt
Vorladung erhalten nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, § 229 StGB? Betroffene machen sich dann Sorgen darum, welche Strafe sie bekommen. Gerade Berufskraftfahrer fragen sich, ob sie ein Fahrverbot bekommen. Viele machen sich Sorgen, weil sie einen Eintrag in das Führungszeugnis befürchten. Für alle stellt sich die Frage, wie auf die Vorladung der Polizei am besten reagiert werden sollte und welche die beste Verteidigungsstrategie ist. Dieser Beitrag klärt auf. Vertrauen sie auf meine Erfahrung aus über 20 Berufsjahren Strafverteidigung. Ich habe in ungezählten Fällen Mandanten bundesweit wegen fahrlässiger Körperverletzung vertreten.
1. Wann ist die fahrlässige Körperverletzung begangen?
2. Droht mir ein Eintrag in das Führungszeugnis?
4. Kann das Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden?
6. Wer zahlt den Rechtsanwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
1. Wann ist die fahrlässige Körperverletzung begangen?
Vereinfacht gesagt dann, wenn der Beschuldigte eine Körperverletzung verursacht hat, die für ihn vorhersehbar und vermeidbar war. Beispiel: Ein Autofahrer übersieht versehentlich eine rote Ampel und fährt ein Kind an, das dadurch verletzt wird. Dies war für ihn vorhersehbar und vermeidbar. Denn wenn er mit voller Aufmerksamkeit gefahren wäre, hätte der das Rotlicht gesehen und gehalten. Vor diesem Hintergrund ist bei Fahrfehlern, die Körperverletzungen zur Folge haben, häufig der Vorwurf gegeben. Im Mittelpunkt der Strafverteidigung steht am Anfang immer die Frage ob der Vorwurf berechtigt ist. Falls er berechtigt ist, konzentriert sich die Strafverteidigung darauf, dass die Strafe möglichst gering ausfällt. Dabei sind alle zugunsten der Mandantschaft sprechenden Umstände zu ermitteln und im Strafverfahren zu Gehör zu bringen, z.B.
-Mitverschulden des Unfallgegners
-widrige Umstände (z.B. Regen, Dunkelheit, schlechte Sichtverhältnisse)
-Bewertung der erlittenen Verletzungen des Unfallgegners
-Nachtatverhalten (Entschuldigung, Polizei gerufen…)
-…
Wird die Tat nur auf Strafantrag verfolgt?
Es kommt drauf an. Bei geringfügigen Verstößen mit geringen Verletzungsfolgen wird die Tat in der Regel nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Stellt er keinen Strafantrag, werden die Verfahren allein deshalb eingestellt. Sind erhebliche Verletzungen eingetreten oder ist der Beschuldigte vorbestraft, wird die Tat häufig von Amts wegen verfolgt, d.h. die Tat wird auch dann verfolgt, wenn der Geschädigte an der Bestrafung des Beschuldigten kein Interesse hat.
Muss der Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung Schmerzensgeld zahlen?
Wer eine fahrlässige Körperverletzung begangen hat, muss im Regelfall dafür Schmerzensgeld zahlen. Dafür muss ein gewisser Mindestgrad einer Verletzung erreicht sein. Zudem muss der Geschädigte seine Verletzungen durch die Vorlage ärztlicher Atteste nachweisen, was die Geschädigten teilweise vergessen. Wenn schwere Verletzungen verursacht sind, können auch hohe Schmerzensgeldsummen zu zahlen sein. Allerdings zahlt das Schmerzensgeld praktisch immer die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dafür ist die Versicherung ja da.
Wichtig: Bei Streit um das Schmerzensgeld ist zu unterscheiden zwischen dem Strafprozess und dem Zivilprozess. Vereinfacht gesagt wird im Strafprozess nur entschieden, ob der Beschuldigte bestraft wird (nicht aber, ob er Schmerzensgeld zahlen muss). Im Zivilprozess dagegen wird über ein zu zahlendes Schmerzensgeld entschieden. Näheres zu den Kriterien der Bemessung von Schmerzensgeldern finden Sie in meinem Artikel Verkehrsunfall – Schaden – Regulierung: FAQ vom Rechtsanwalt, hier auf unserer website.
2. Droht mir ein Eintrag in das Führungszeugnis?
Strafgerichtliche Entscheidungen werden in Register eingetragen. Die wichtigsten sind das polizeiliche Führungszeugnis (wird in der Regel vom Arbeitgeber angefordert) und das Bundeszentralregister (kann nur von bestimmten Behörden eingesehen werden). Vereinfacht gesagt gilt folgendes:
In das polizeiliche Führungszeugnis werden bei Ersttätern nur Strafurteile eingetragen von mehr als 90 Tagessätzen. Daher ist das Minimalziel der Strafverteidigung, eine Strafe unter 90 Tagessätzen zu erreichen.
In das Bundeszentralregister wird jede Verurteilung eingetragen, auch solche unter 90 Tagessätzen. In dieses Register können aber nur wenige Stellen Einblick nehmen (z.B. Strafgerichte und Staatsanwaltschaften). Da eingestellte Strafverfahren hier nicht eingetragen werden, ist das Maximalziel jeder Strafverteidigung die Einstellung des Strafverfahrens.
Vertrauen Sie auf meine über 20 Jahre Berufserfahrung. Die Mehrheit meiner Strafverteidigungen hat zum Ziel, Eintragungen in die Register zu verhindern, denn für viele meiner Mandanten ist der Vermeidung von Eintragungen das wichtigste Ziel in der Strafverteidigung.
3. Droht mir ein Fahrverbot? Droht mir ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis?
Zum Fahrverbot
Bei fahrlässiger Körperverletzung kann das Gericht ein Fahrverbot für die Dauer von bis zu 6 Monaten verhängen. Dies kommt namentlich in Betracht bei erheblichen Fahrfehlern des Betroffenen. Im Mittelpunkt der Strafverteidigung steht dann, dass das Fahrverbot möglichst gering ausfällt. Es ist für Betroffene – gerade Berufskraftfahrer – ein Riesenunterschied, ob das Fahrverbot ein Monat (lässt sich meist im Urlaub “abbummeln”) oder drei Monate dauert.
4. Kann das Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden?
Ja, das ist ein wichtiges Ziel der Strafverteidigung. Niemand ist gern vor Gericht, schon gar nicht einer gegen einen selbst gerichteten – öffentlich verhandelten – Strafsache. Für die Verfahrensbeendigung ohne Gerichtstermin gibt es zwei Möglichkeiten. Die Verfahrenseinstellung und den Strafbefehl.
Verfahrenseinstellung
Die Verfahrenseinstellung ist möglich, wenn ein Tatnachweis nicht möglich ist oder die Schuld gering ist. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße oder Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wird. Vorteil: keine Eintragung in Führungszeugnis oder Bundeszentralregister. Ein guter Anteil aller Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung werden eingestellt.
Strafbefehl
Der Strafbefehl eignet sich dann, wenn eine Einstellung nicht möglich ist und zum anderen eine Gerichtsverhandlung nicht nötig ist, namentlich dann, wenn eine streitige Beweisaufnahme nicht nötig ist.
Wie oft gelingt eine Verfahrensbeendigung ohne Gerichtstermin?
Statistisch in den meisten Fällen. Das ist sicherlich auch darauf zurück zu führen, dass ich aktiv darauf hinwirke, Gerichtstermine zu vermeiden. Da die Verfahren weit überwiegend ohne Gerichtstermin beendet werden, biete ich die Vertretung in diesen Fällen bundesweit an, denn es entstehen in aller Regel dann keine Fahrtkosten für eine Terminswahrnehmung. Die Mandate selbst können vollständig digital und per Telefon bearbeitet werden, sodass auch für die Mandanten keine Fahrtkosten anfallen.
Hier einige Fälle aus den letzten Jahren meiner Berufstätigkeit.
- in einem Fall wurde der Mandantschaft zur Last, gelegt ein Kind angefahren zu haben. Das Kind war mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite gefahren und dann völlig unvermittelt zwischen zwei Autos auf die Fahrbahn gefahren. Es kam zum Zusammenstoß mit geringen Verletzungen. Ich verteidigte die Mandantschaft damit, dass der weit überwiegende Verschuldensanteil bei dem Kind lag (falsche Straßenseite; unvermitteltes Queren der Straße). Die Staatsanwaltschaft folgte meiner Argumentation und das Verfahren wurde eingestellt
- in diesem Fall hatte die Mandantschaft den Unfallgegner bei einem Linksabbiegevorgang angefahren. Die verletzte Person war nur leicht verletzt. Ich argumentierte mit den widrigen Umständen (Nässe und Dunkelheit) sowie dem Umstand, dass der Unfallgegner nur geringe Verletzungen davon getragen hatte. Die Staatsanwaltschaft hat sodann gegen Zahlung von 300 € Geldauflage das Strafverfahren eingestellt.
- die Mandantschaft hatte mit dem Auto einen Fußgänger, der bei grün die Straße überquerte, angefahren. Die verletzte Person wurde erheblich verletzt. Ich argumentierte, dass der Fahrfehler versehentlich passiert sei und dass die Mandantschaft alles zur Rettung nötige getan hatte (Notruf abgesetzt…). Das Gericht erlies einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen und einem Fahrverbot von einem Monat.
Ist Ihr Fall ähnlich gelagert und haben Sie Interesse an einer Strafverteidigung? Dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
6. Wer zahlt den Rechtsanwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in aller Regel die Anwaltskosten für die Strafverteidigung. Eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung schafft Klarheit: Gern übernehme ich diese Anfrage für Sie.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss die seine Anwaltskosten selbst bezahlen, wenn er nicht freigesprochen wird. Kalkulieren Sie folgende Kosten:
Beratung: ab 82,50 €, Details finden Sie hier.
Vertretung: Eine Strafverteidigung kostet in aller Regel ca. 700,00 € (in seltenen Fällen nur 500 € oder aber 1.100,00 €).
Bei Interesse mailen Sie mir gern (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN