Betrug § 263 StGB | Strafverfahren | Anklage | Verteidigung
Strafverfahren wegen Betrug (§ 263 StGB) sind vielfältig: ebay.Betrug, Onlinebetrug, Internetbetrug, Computerbetrug… – es gibt viele Fallkonstellationen. Wer einem Strafverfahren ausgesetzt ist, sollte unbedingt über einen Anwalt Einsicht in seine Akten nehmen. Der Anwalt kann schnell und sicher die Beweislage analysieren. Dann kann die richtige Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Welche Betrugsarten es gibt, wie sie bestraft werden und wie hoch die Anwaltskosten sind, klärt dieser Beitrag.
1. Wann genau liegt ein Betrug (§ 263 StGB) vor?
2. ebay-Betrug, Internetbetrug, Onlinebetrug….Fallgruppen
3. Welche Strafe droht bei Betrug?
4. Welche Verteidigung ist die beste bei Betrugsvorwurf?
1. Wann genau liegt ein Betrug (§ 263 StGB) vor?
Ein Betrug (§ 263 StGB) erfordert, dass der Getäuschte eine Vermögensverfügung trifft (also z.B. aufgrund einer Täuschung Geld zahlt) und dadurch einen Schaden erleidet. Der Täter muss es auf dem Vermögensvorteil abgesehen haben. Dies klingt auf den ersten Blick ganz einfach, bereitet im Detail immer wieder erhebliche Probleme.
2. ebay-Betrug, Internetbetrug, Onlinebetrug… Fallgruppen
Nachstehend wichtige / häufige Fallgruppen und was zu beachten ist:
ebay-Betrug
ebay-Betrug bezeichnet insbesonere Verkäufe über ebay, bei denen trotz Zahlung die Ware nicht geliefert wird. Dieser Fall kommt recht häufig vor. Bei wiederholter Tatbegehung liegt in aller Regel ein gewerbsmäßiger Betrug vor und damit ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Dann droht eine höhere Strafe, s. Ziffer 3.
Internetbetrug
Internetbetrug ist landläufig der Betriff für Betrugstaten unter Nutzung der Möglichkeiten des Internets.
Onlinebetrug
Wie der „Internetbetrug“ ist dies kein rechtlich fest eingegrenzter Betrugsfall. Er ist lediglich ein anderer Betriff für Internetbetrug.
gewerbsmäßiger Betrug
Dies ist der wohl häufigste Fall des Betruges in einem besonders schweren Fall. Er liegt vor, wenn der Täter die Tat begeht, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle aus wiederholter Tatbegehung zu verschaffen. Er ist häufig gegeben bei wiederholten ebay-Betrügereien.
bandenmäßiger Betrug
Er liegt vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande den Betrug begangen hat. Die Bande muss sich zur fortgesetzten Tatbgehung zusammengeschlossen haben. Es ist ein besonders schwerer Fall des Betruges.
3. Welche Strafe droht bei Betrug?
3.1. Normaler Strafrahmen
Der Strafrahmen sieht vor:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Für Ersttäter kann das Verfahren bei geringen Schäden eingestellt werden. Sonst gibt es eine kleine Geldstrafe. Für Wiederholungstäter erhöhen sich dann die Geldstrafen.
Danach – oder bei schwererem Betrug – kommen dann Freiheitsstrafen, zunächst bei Strafen bis zu 2 Jahren mit Bewährung, sonst ohne Bewährung, d.h. Haft.
3.2. Verschärfter Strafrahmen
Ein verschärfter Strafrahmen gilt bei Betrug in besonders schwerem Fall, Strafdrohung dann: mindestens 6 Monate Haft bis 10 Jahre.
Dies sind in der Häufigkeit am meisten der gewerbsmäßige Betrug. Klassisch sind dies wiederholte ebay-Betrügereien. Haufig sind hier viele Taten begangen. In diesen Fällen werden auch in aller Regel Haftstrafen verhängt. Hauptziel der Verteidigung ist in diesen Fällen zu erreichen, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
4. Welche Verteidigung ist die beste bei Betrugsvorwurf?
Am Anfang muss ein Anwalt Akteneinsicht nehmen. Dann kann ein im Strafrecht versierter Anwalt schnell einschätzen, ob ein Einstellung möglich ist oder mit einer Anklage zu rechnen ist.
Sollte eine Einstellung möglich sein, sollte der Anwalt den Strafverfolgungsbehörden die richtigen Argumente bieten, damit die Einstellung erfolgt.
Sollte eine Anklage erhoben sein, muss analysiert werden, ob ein Freispruch möglich ist oder welche Strafe droht. Je nach Umfang des Tatvorwurfes ist dann die richtige Strategie zu entwickeln.
Ausgehend vom durchschnittlichen Fall können Sie folgende Kosten kalkulieren:
Beratung: 50 – 75 €.
Vertretung ohne Gerichtstermin: ca. 300,00 – 600,00 €
Vertretung mit einem Gerichtstermin: ca. 850 €.
Es können evtl. – soweit erforderlich – Fahrtkosten und Kopiekosten hinzukommen.
Prozessekostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht.
Es gibt nur einen Pflichtverteidiger. Dieser kann insb. bei einer Vielzahl von angeklagten Betrugstaten beigeordnet werden.
Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN