BAföG und Teilzeitstudium: Bewilligung und Ablehnung
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
BAföG für Vollzeitstudium abgelehnt wegen eines früheren Teilzeitstudiums? Solche Fälle kommen immer wieder vor. Die Studentenwerke argumentieren dann in der Regel damit, dass der Wechsel vom Teilzeitstudium zum Vollzeitstudium zu spät erfolgt sei, meist unter Berufung auf § 7 BAföG. Das ist rechtswidrig. Ein Teilzeitstudium kann der Bewilligung von BAföG für ein Vollzeitstudium nicht entgegen gehalten werden.
1. BAföG für ein Vollzeitstudium darf wegen eines früheren Teilzeitstudium nicht abgelehnt werden
2. Wann liegt ein Teilzeitstudium vor?
3. Gibt es BAföG für ein Teilzeitstudium?
4. Rechtsschutzversicherung und Kontaktaufnahme zum Anwalt
1. BAföG für ein Vollzeitstudium darf wegen eines früheren Teilzeitstudiums nicht abgelehnt werden
BAföG für ein Vollzeitstudium darf wegen eines früheren Teilzeitstudium nicht abgelehnt werden. Hintergrund für die Ablehnung von BAföG ist gehäuft, dass vorangegangene Studiengänge einer BAföG-förderung im Weg stehen können. Die Vorschrift ist § 7 BAföG: Sie regelt – vereinfacht gesagt – , dass eine neues Studium nicht gefördert werden kann, wenn das erste Studium länger als 3 Semester studiert wurde. Daher ist die Überlegung nicht fernliegend, dass dies sowohl für früheres Vollzeitstudium wie auch für eine früheres Teilzeitstudium gilt. Hinzu kommt, dass sich durchaus noch unterscheiden ließe, ob es darauf ankommen kann, ob das vorangegangene Teilzeitstudium erfolgreich (mit Abschluss) beendet wurde oder nicht (also ohne Studienabschluss). So hat in einem Fall ein Studentenwerk argumentiert, dass ein Vollzeitstudium dann nicht gefördert werden kann, wenn das voran gegangene Teilzeitstudium erfolgreich beendet wurde, Grund: Da bereits ein Studienabschluss erreicht wurde, komme eine weitere Förderung mehr in Betracht. Das bayerische Oberverwaltungsgericht ist dem jedoch nicht gefolgt und hat darauf erkannt, dass BAföG für das Vollzeitstudium auch dann zu gewähren ist, wenn das vorangegangene Teilzeitstudium erfolgreich beendet wurde. Als Fazit bliebt festzuhalten: BAföG für eine Vollzeitstudium darf nicht mit Verweis auf ein voran gegangenes Teilzeitstudium abgelehnt werden.
2. Wann liegt ein Teilzeitstudium vor?
Die Frage ist einfach zu beantworten. In der Studiengangbeschreibung, die von der Universität / Hochschule vorgenommen wird, findet sich die Angabe, ob der Studiengang teilzeit angeboten wird.
3. Gibt es BAföG für ein Teilzeitstudium?
Nein. BAföG kann nur für eine Vollzeitstudium gewährt werden. Daher ist die Problematik “BAföG und Teilzeitstudium” auch so unübersichtlich. Die Formeln lauten:
- BAföG kann für ein Teilzeitstudium nicht gewährt werden
- BAföG für eine Vollzeitstudium darf wegen eines früheren Teilzeitstudiums nicht abgelehnt werden
4. Rechtsschutzversicherung und Kontaktaufnahme zum Anwalt
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte dort geklärt werden, ob diese die Anwaltskosten übernimmt.
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