Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall | Mit Anwalt gegen die Versicherung
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall ist für viele Geschädigte von zentralem Interesse nach einem Verkehrsunfall. Ohne Anwalt ist es gegen die Versicherungen schwer: Die Versicherungen sind Profis in der Schadenregulierung, zahlen nicht mehr als unbedingt nötig. Die betroffenen Unfallopfer sind oft monatelangen Behandlungen ausgesetzt, können sich neben ihrer eigenen Heilbehandlung um eine effektive Schadenregulierung mit dem Versicherer kaum noch kümmern. Ich bin seit Jahren im Verkehrsrecht tätig. Ihr Interesse ist mein Auftrag. Wann steht dem Unfallopfer Schmerzensgeld zu? Wer zahlt die Anwaltkosten und: Wieviel Schmerzensgeld steht dem Unfallopfer zu? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Wann steht mir Schmerzensgeld wegen Verkehrsunfall zu?
2. Wieviel Schmerzensgeld kann ich verlangen?
3. Wie muss Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
1. Wann steht mir Schmerzensgeld wegen Verkehrsunfall zu?
Immer dann, wenn ein Unfallopfer eine Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall erlitten hat, steht ihm Schwerzensgeld zu. Dabei kommt es allein darauf an, ob der Gegner Schuld ist.
Das Schmerzensgeld ist fällig unabhängig davon, ob der Unfallgegner den Unfall absichtlich oder versehentlich herbeigeführt hat.
Das Schmerzensgeld wird neben dem Schadenersatz gezahlt. Das Schmerzensgeld hat insbesondere die Aufgabe, den Verletzten für die Einbuße an Lebensfreude zu entschädigen, z.B. dass der Verletzte unfallbedingt nicht mehr seinem Hobby nachgehen kann.
Die Geltendmachung von Schmerzensgeld ist nicht einfach. Auf der Gegenseite sitzen Versicherungen. Sie sind spezialisiert auf Schadenregulierungen. Ihr Hauptanliegen ist es, den Unfall möglichst günstig zu regulieren. Das bedeutet für Sie: Die Versicherung wird dazu neigen, möglichst wenig Schmerzensgeld zu zahlen.
Achtung: ohne Attest/ohne Krankschreibung kein Schmerzensgeld!
Daher ist es ratsam, sofort nach dem Unfall einen Arzt aufzusuchen und sich die Verletzungen attestieren zu lassen.
Die Hauptaufgabe des Anwalts besteht darin, anhand der ärztlichen Atteste das Schmerzensgeld richtig zu ermitteln und sodann für den Mandanten geltend zu machen.
2. Wieviel Schmerzensgeld kann ich verlangen?
Wir ermitteln das Schmerzensgeld anhand von Vergleichsurteilen und Schmerzensgeldtabellen. Daneben kann ich jahrelange Erfahrung vorweisen, die es schnell möglich macht, eine Größenordnung zu taxieren. Für die Höhe des Schmerzensgeld sind von Bedeutung:
- Mitverschulden
- Umfang der Verletzungen
- Dauer der Krankschreibung
- nur was ärztlich attestiert ist, wird berücksichtigt
3. Wie muss Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Schmerzensgeld wird von der gegnerischen Versicherung verlangt. Weigert sich die Versicherung, so muss das Gericht angerufen werden. Bei aussichtsreichen Verfahren ist eine Schmerzensgeldklage zu empfehlen.
Menschen, die Verletzungen durch einen Verkehrsunfall erlitten haben. Wir haben Erfahrungen mit Dauerschäden, schwersten Verletzungen, geringen Verletzungen, Krankschreibungen aller Art. Sind Sie der Meinung, dass Ihnen ein Schmerzensgeld zu steht? Fragen Sie an: buschmann@tarneden.de.
Wenn der Gegner schuld ist, zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, so übernimmt in aller Regel diese die Kosten.
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.