Anfechtung mündliche Abiturprüfung: Erfolg am VG Hannover
Schulrecht – Prüfungsanfechtung – Zentralabitur – mündliche Prüfung
Das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover Az. 6 A 1299/14) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger das Abitur nicht bestanden hatte. Im Fall war es so, dass der Kläger in den schriftlichen Klausuren der Schwerpunktfächer nicht ausreichend Punkte erzielt hatte.
Er durfte dann in den beiden Schwerpunktfächern (Deutsch/Geschichte) zur mündlichen Ergänzungsprüfung. Auch dort erreichte er die nötigen Punkte nicht. Das Thema der mündlichen Ergänzungsprüfung in Deutsch wies Überschneidungen auf mit der schriftlichen Prüfungsleistung im Fach Deutsch.
Die Klage auf Wiederholung der mündlichen Prüfung im Fach Deutsch hatte Erfolg, Grund: Das Gericht hat entscheiden, dass die Fragen in der mündlichen Ergänzungsprüfung keinen thematischen Zusammenhang zur schriftlichen Klausur haben dürfen, vgl. § 10 Abs. 1 AVO – GOBAK.
Der Kläger kann jetzt erneut zur Wiederholungsprüfung antreten. Der Rechtsstreit endete durch einen entsprechenden Vergleich.