Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann

Nach einem Verkehrsunfall ist schnelle Hilfe oberstes Gebot. Es ist eine Vielzahl von Fragen kurzfristig zu klären: Autoreparaturkosten, Mietwagenkosten, Schadenersatz, Haftungsquoten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten...

Auf diese Bedürfnisse bin ich eingestellt. Binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung schreibe ich die Versicherung für Sie an. Wenn der Unfallgegner schuld ist, ist dies für Sie kostenfrei. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese zumeist auch bei umstrittener Schuldfrage die Anwaltskosten. Einzelheiten zu Fragen der Unfallregulierung finden Sie in unseren Fachbeiträgen hier auf der Seite.

Gern vertrete ich Sie: Vertrauen Sie auf 10 Jahre Berufserfahrung in Rechtsstreitigkeiten aus Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen.

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