Was kostet die Prüfungsanfechtung?
1. Unsere Philosopie: Preistransparenz
Bei uns finden Sie ein Preisverzeichnis (s. Ziff. 2), dem Sie die Anwaltskosten für Ihre Prüfung entnehmen können: klar – offen – transparent.
2.
Kalkulieren Sie folgende Kosten:
Beratung: ab 75 €, auch telefonisch.
Vertretung: Die Anwaltskosten in Prüfungsanfechtungen richten sich nach der Bedeutung der Prüfung: Je bedeutsamer die Prüfung ist, desto höher sind die Kosten. Im Normalfall ist ein Widerspruchsverfahren nötig. Hier die wichtigsten Fälle, welche Anwaltskosten (gesetzliche Mittelgebühr nach dem RVG) im Widerspruchsverfahren entstehen. Ich empfehle in allen prüfungsrechtlichen Mandaten vorab ein Beratung, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Art (Bedeutung) der Prüfung
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Anwaltskosten (ohne Gericht) |
den Berufszugang eröffnende Prüfung, z.B.: • 2. Staatsexamen Jura • Abschlussprüfung Medizin • 2. Staatsexamen Lehramt • alle Abschlussprüfungen, die berufseröffnend sind
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abhängig vom Jahresverdienst nach Studienabschluss, Beispiele: • bei Jahresverdienst von nicht mehr als 15 TEUR: 1.130,00 € Anwaltskosten • bei Jahresverdienst von 30 TEUR: Anwaltskosten: 1.360,00 € Anwaltskosten • bei Jahresverdienst von 50 TEUR: Anwaltskosten: 1.820,00 € Anwaltskosten |
Prüfung, deren Nichtbestehen zur Beendigung des Studiums führt (die Prüfung darf aber nicht berufseröffnend sein), z.B.: •1. Staatsexamen Jura •alle Modulprüfungen, deren Nichtbestehen das Studienende zur Folge haben
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800,00 € Anwaltskosten |
Sonstige Prüfungen:
Gemeint sind damit die verbleibenden Prüfungen, die • nicht berufseröffnend sind und • deren Nichtbestehen nicht das Studienende zur Folge hat Typisch: Modulprüfung, die wiederholt werden kann
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540,00 € Anwaltskosten |
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden