Was kostet die Prüfungsanfechtung?
1. Unsere Philosophie: Preistransparenz
Bei uns finden Sie ein Preisverzeichnis (s. Ziff. 2), dem Sie die Anwaltskosten für Ihre Prüfung entnehmen können: klar – offen – transparent.
2.
Kalkulieren Sie folgende Kosten:
Beratung: ab 82,50 €, auch telefonisch, Details finden Sie hier.
Vertretung: Die Anwaltskosten in Prüfungsanfechtungen richten sich nach der Bedeutung der Prüfung: Je bedeutsamer die Prüfung ist, desto höher sind die Kosten. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Grundpreise für die Anwaltskosten (gesetzliche Mittelgebühr nach dem RVG), die für eine vorgerichtliche Tätigkeit mindestens entstehen. Der Aufwand für die Bearbeitung einer Prüfungsanfechtung variiert erheblich, allein deshalb, weil der Umfang der Prüfungen extrem auseinanderfallen kann: Wir haben Mandate, in denen es um eine mündliche Prüfung von 10 Minuten Dauer geht und wir haben Mandate, in denen es um eine Masterarbeit von 3 Monaten Dauer geht. Die genauen Kosten berücksichtigen dies. Je nach Fall können die Anwaltskosten vom Grundpreis daher auch erheblich abweichen. Dies versuchen wir im Erstkontakt einzugrenzen. Ich vereinbare immer Festpreise. Das hat sich in den vergangenen 20 Berufsjahren am Besten bewährt.
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Art (Bedeutung) der Prüfung
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Anwaltskosten (ohne Gericht) |
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den Berufszugang eröffnende Prüfung, z.B.: • 2. Staatsexamen Jura • Abschlussprüfung Medizin • 2. Staatsexamen Lehramt • alle Abschlussprüfungen, die berufseröffnend sind
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abhängig vom Jahresverdienst nach Studienabschluss, Beispiele: • bei Jahresverdienst von nicht mehr als 15 TEUR: ab 1.200,00 € Anwaltskosten • bei Jahresverdienst von 30 TEUR: Anwaltskosten: ab 1.590,00 € Anwaltskosten • bei Jahresverdienst von 50 TEUR: Anwaltskosten: ab 2.120,00 € Anwaltskosten |
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Prüfung, deren Nichtbestehen zur Beendigung des Studiums führt (die Prüfung darf aber nicht berufseröffnend sein), z.B.: •1. Staatsexamen Jura •alle Modulprüfungen, deren Nichtbestehen das Studienende zur Folge haben
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ab 1.033,00 € Anwaltskosten |
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Sonstige Prüfungen: Gemeint sind damit die verbleibenden Prüfungen, die • nicht berufseröffnend sind und • deren Nichtbestehen nicht das Studienende zur Folge hat Typisch: Modulprüfung, die wiederholt werden kann
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ab 572,21 € Anwaltskosten |
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden

