Warnwestenpflicht für Autofahrer ab 01.07.2014
Warnwestenpflicht für Autofahrer ab 01.07.2014
Ab 01.07.2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht für Autofahrer. In jedem Auto muss eine Warnweste mitgeführt werden. Die West kann die Farben rot, gelb oder orange haben (DIN EN 471).
Bei einer Verkehrskontrolle ist die Weste auf Verlangen vorzuzeigen. Wer gegen die Warnwestenpflicht verstößt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Kurioserweise gibt es keine Rechtspflicht zum Tragen der Weste (z.B. im Pannenfall). Wer also eine Weste im Auto liegen hat, diese aber bei einer Panne nicht anzieht, muss nicht mit einem Verwarngeld rechnen.