Wann kann ein Schengenvisum in Deutschland verlängert werden?
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Kann das Schengenvisum in Deutschland verlängern werden? Eine drängende Frage für Ausländer, die mit Schengenvisum nach Deutschland eingereist sind und dann unverhofft Umstände eintreten, die eine Rückreise vorübergehend unmöglich machen. Die klassischen Fälle für eine Verlängerung sind Krankheit und Unfall. Welche Ausländerbehörde ist dann zuständig? Wann muss der Antrag gestellt werden? Und wann gibt es Erfolgsaussichten? Dieser Beitrag klärt auf.
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Schengenvisum in Deutschland verlängert werden?
2. Welche Ausländerbehörde ist für die Verlängerung zuständig?
3. Muss ich den Antrag stellen, bevor das Schengenvisum abgelaufen ist?
4. Kann ich auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten?
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Schengenvisum in Deutschland verlängert werden?
§ 6 Abs. 2 AufenthG regelt die Verlängerungsmöglichkeiten.
Verlängerung bis 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen
Die einfache Verlängerungsoption sieht vor, das Visa bis 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen verlängert werden können.
Verlängerung auf bis zu 180 Tage (als nationales Visum)
Die weitere Verlängerungsoption sieht vor, dass Visa bis zu 180 Tage verlängert werden können. Verlängerungsgründe sind:
-Gründe nach Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009/EG, also höhere Gewalt oder humanitäre Gründe, die den Visumsinhaber an der Ausreise hindern. Ferner können schwerwiegende persönliche Gründe die Verlängerung der Gültigkeitsdauer rechtfertigen,
-Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
-völkerrechtliche Gründe
Wichtig: Alle Verlängerungsoptionen stehen im Ermessen der Behörden. Daher ist auf eine sorgfältige Begründung Wert zu legen und eine anwaltliche Beratung ratsam.
Bedeutung in der Praxis: Die Bedeutung der Verlängerung von Schengenvisa ist nach meiner Erfahrung in der Praxis eher gering, in den betroffenen Einzelfällen allerdings sehr wichtig, um zum einen den Aufenthalt legal zu verlängern und zum anderen einen illegalen Aufenthalt und mögliche Einreiseverbote zu verhindern.
2. Welche Ausländerbehörde ist für die Verlängerung zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Ausländer gewöhnlich aufhält. Wer also z.B. zu Besuch bei seinen Angehörigen in Frankfurt ist, wendet sich an die Ausländerstelle in Frankfurt.
3. Muss ich den Antrag stellen, bevor das Schengenvisum abgelaufen ist?
Ja, das ist sehr wichtig. Der Antrag auf Verlängerung sollte unbedingt rechtswirksam gestellt sein, bevor das Visum abläuft.
Wichtig: Es sollte unbedingt die Reisekrankenversicherung verlängert werden, falls diese bereits abgelaufen ist.
4. Kann ich auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten?
Lesen Sie dazu hier weiter in meinem Fachbeitrag.
5. Kontaktaufnahme zum Anwalt? Anwaltskosten?
Bei Interesse mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60 (am besten werktags zwischen 10:00 – 12:00 oder 15:00 – 17:00 Uhr). Vertrauen Sie auf meine Berufserfahrung aus mehr als 20 Jahren Tätigkeit im Aufenthaltsrecht.
Kalkulieren Sie folgende Kosten:
Beratung: ab 82,50 €, Details finden Sie hier.
Vertretung: ab 600,00 €, je nach Fall, individuell zu vereinbaren.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden