Visum zwecks Ehegattennachzug nach Vowurf der Scheinehe gegen deutsche Botschaft Pristina (Kosovo) erstritten am Verwaltungsgericht Berlin
Die deutsche Botschaft hatte eine Ehegattenbefragung im Visumsverfahren angeordnet. Nach der Befragung hatte die deutsche Botschaft den Visumsantrag zwecks Ehegattennachzug abgelehnt, Begründung: Scheinehe. Dagegen haben wir geklagt am Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 4 33.19 V). Wir traten dem Vorwurf der Scheinehe entscheiden entgegen und hatten Erfolg. Nach einem Vergleich, in dem die Vereinbarung getroffen wurde, dass der kosovarische Ehemann einreisen darf, befindet sich dieser inzwischen bei seiner deutschen Ehefrau. Ein Riesenerfolg. Denn es ist schwer, den Vorwurf einer Scheinehe zu wiederlegen. Mir ist es zum wiederholten Mal erfolgreich gelungen.