Visum zur Familienzusammenführung gegen Deutsche Botschaft Tunis (Tunesien) erstritten bei Schwangerschaft, die erst im Klageverfahren eintrat
Das Klageverfahren am Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 6 K 398.19 V) hatte ursprünglich nur den Ehegattennachzug zum Gegenstand. Die deutsche Ehefrau wurde während des Klageverfahrens schwanger. Bei Schwangerschaft tritt aufenthaltsrechtlich eine erhebliche Verbesserung der Rechtsposition des (werdenden) Vaters ein. Der Vater war der Kläger in diesem Fall. Er ist Tunesier. Seinen Visumsantrag hatte die Deutsche Botschaft in Tunesien (Tunis) abgelehnt. Mit Eintritt der Schwangerschaft habe ich sofort die schwangerschaftsbedingten Rechte geltend gemacht. Nach nur wenigen Wochen meldete sich das Auswärtige Amt zurück und zeigte Bereitschaft, das Visum zu erteilen. Das Gerichtsverfahren kann daher gegen Visumserteilung beendet werden.