Ausweisersatz (Reiseausweis) für Ausländer: Verwaltungsgericht spricht Ausländer Ersatzpass zu
Passrecht – Ausweisrecht – Ausländerrecht
Verwaltungsgericht Hannover vom 28.10.2010 (Az.: 12 A 3688/07)
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 28.10.2010 (Az.: 12 A 3688/07) entschieden, dass dem dortigen Kläger Ausweisersatz zu erteilen ist. Hintergrund des Rechtsstreites: Der Kläger hatte geltend gemacht, er könne in der Ukraine keinen ukrainischen Pass erhalten. Die Beklagte hatte entgegnet, dass sich der Kläger nicht ausreichend bemühe. Der Kläger hatte Beweis angetreten und Schreiben der Botschaft der Ukraine vorgelegt. Aus diesen ergab sich tatsächlich, dass der Kläger allenfalls nach langer Wartezeit eine Chance auf einen Ausweis hätte. Der Kläger war hier berufstätig, ist verheiratet und hatte Kinder. Ihm war daher ein längerer Aufenthalt in der Ukraine nicht zuzumuten.
Im Fall des Klägers war es so, dass dieser als Flüchtling hier eingereist war. Er hatte keine Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland vor seiner Ausweise in der Ukraine erhalten. Daher war er hier in Deutschland keine „Inlandsurkainer“, für den die ukrainischen Konsularbehörden zuständige wären. Der Kläger machten geltend, dass ihm im Heimatland ein endloses Verfahren und Willkür drohen würden.
Das Gericht war überzeugt von dem Vortrag des Klägers und gab ihm im Urteil recht.
Die Beklagte wurde daher verurteilt, dem Kläger eine Reiseausweis für Ausländer zu erteilen. Näheres zu dieser Problematik finden Sie auch in meinem Fachbeitrag https://tarneden.de/Reisepass-und-Passersatz-fuer-Auslaender/ hier auf der homepage.
Die Beklagte wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Auch diese blieb erfolglos. Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 10.06.2011 zurückgewiesen. Damit ist der von mir vertretene Fall für den Kläger in letzter Instanz gewonnen.