Straftaten im Verkehr: Ihr Anwalt bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht...

Vorladung erhalten wegen Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr (§ 229 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder anderen Verkehrsdelikten? Machen Sie im Strafverfahren ohne Anwalt keine Aussage. Beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihre Interessen wahrnimmt. Der Anwalt nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kann in Ruhe abgestimmt werden, welche die beste Verteidigung ist. Näheres finden Sie in den einzelnen nachstehenden Fachartikeln. Ich vertrete mehr als 20 Jahren Mandanten bei Strafverfahren im Straßenverkehr. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung. 

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