Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Verteidigung im Strafverfahren
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) regelt, wann die Manipulation oder der Gebrauch von verfälschten Urkunden strafbar ist. Die
Strafandrohung für Urkundenfälschung lautet auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Typische Fälle sind die Vorlage eines gefälschten Sprachzertifikates, von gefälschten Ausbildungsnachweisen (transcript of records) oder von gefälschten Ausbildungsabschlüssen, z.B. Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis. Ein klassischer Fall ist auch die Fälschung von Gehaltsnachweisen beim Kreditbetrug. Steht die Täterschaft fest, liegt in so so gelangerten Fällen eine strafbare Urkundenfälschzung vor. Dann geht es in der Strafverteidigung um die wichtige Frage, dass der Betroffene ein möglichst milde Strafe erhält. Ganz anders ist es, wenn unklar ist, wer die Urkunde manipuliert hat: Denn mag auch feststehen, dass die Urkunde gefälscht ist (notfalls durch Sachverständigengutachten), ergibt sich daraus häufig noch lange nicht, wer die Fälschung vorgenommen hat. Bleibt dies unaufklärbar, kann dafür niemand bestraft werden.
1. Was ist eine Urkundenfälschung begangen?
2. Fälschung von Sprachzertifikaten, Bachelorzeugnis, Gehaltsabrechungen und andere Beispiele
3. Erhalte ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
4. Welche Strafe droht? Welche Verteidigungsstrategie?
1. Was ist eine Urkundenfälschung begangen?
Eine Urkundenfälschung ist die
- Urkundenmanipulation
- mit der Folge, dass die Urkunde über den wahren Aussteller der Urkunde täuscht
- die mit Täuschungsabsicht erstellt und/oder verwendet wird
Urkundenmanipulation
Strafbar ist nur die Manipulation einer Urkunde. Eine Urkunde ist in aller Regel ein Schriftstück, dass einen bestimmten Aussagegehalt zu Beweiszwecken hat (z.B. eine Gehaltsabrechnung) und erkennen lässt, wer es erstellt hat (z.B. der Arbeitgeber)
Täuschung über den wahren Urheber der Urkunde
Die Täuschung ist dann gegeben, wenn dem scheinbaren Urheber (z.B. der Arbeitgeber als Aussteller einer Gehaltsabrechnung) eine Erklärung untergeschoben wird (z.B. Gehalt von 5.000,00 € statt 1.500,00 €), die in Wahrheit nicht von ihm (im Beispiel dem Arbeitgeber) stammt.
Anderes Beispiel bei gefälschten Zeugnissen: Der Täter erstellt ein falsches Bachelorzeugnis über das Bestehen der Bachelorprüfung, obwohl er die Prüfung nie bestanden hat. Dann wird der Anschein erweckt, dass die Hochschule dieses Zeugnis ausgestellt hat (= Urkundenfälschung).
Strafbar ist das Erstellen, Verfälschen oder das Verwenden von Urkunden
Erstellen liegt vor, wenn die Urkunde originär erstellt wird (z.B. Totalfälschung eines Zeugnisses über einen Bachelorabschluss) oder nachträglich manipuliert wird (Beispiel: bei einer echten Gehaltsabrechnung wird der angebliche Arbeitnehmer ausgetauscht).
Verwenden ist immer dann gegeben, wenn eine falsche Urkunde irgendwo vorgelegt wird. Bsp. (siehe oben): Gefälschte Gehaltsabrechnung wird bei Kreditantrag vorgelegt oder gefälschter Sprachzertifikat wird bei der Einbürgerungsbehörde vorgelegt.
Täuschungsabsicht
Sie ist immer dann gegeben, wenn die Urkunde vorgelegt wird in der Erwartung, dass der Betroffene die Fälschung nicht bemerkt und deshalb etwas tut, was er nicht täte, wenn die Erklärung nicht verfälscht wäre. Vereinfacht gesagt: Sie liegt in aller Regel in dem Moment vor, in dem der Täter die Erklärung Dritten vorlegt. Typisch: Bei Kreditbetrug soll Kredit gewährt werden, der ohne Vorlage der gefälschten Gehaltsabrechnung nicht gewährt worden wäre.
2. Fälschung von Sprachzertifikaten, Bachelorzeugnis, Gehaltsabrechnungen und andere Beispiele
Bachelorzeugnis, Masterzeugnis, Diplomzeugnis, transcipt of records
Die Vorlage eines gefälschten Bachelorzeugnisses oder eines Masterabschluss -oder Diplomzeugnisses erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Entsprechendes gilt bei der Vorlage von gefälschten Leistungsnachweisen aus einem Studium.
Vorlage eines gefälschten Sprachzertifikates
Dir Vorlage eines gefälschten Sprachzertifikates (z.B. B1-Sprachzertifikat) bei der Ausländerbehörde oder EInbürgerungsstelle erfüllt den Straftatbetstand der Urkundenfälschung.
Gehaltsabrechnungen
Die manipulierte Gehaltsabrechnung
Zeugnismanipulation
Wer z.B. ein Schulzeugnis nachträglich verändert (z.B. aus einer „4“ eine „2“ macht) und das Zeugnis später vorlegt, hat eine Urkundenfälschung begangen.
Ähnliches gilt für Berufzulassungszeugnisse, z.B. Fälschung einer Approbationsurkunde.
Kennzeichenfälschung (Autokennzeichen), z.B. Überkleben mit Folie
Wer ein Kennzeichen beklebt, sodass das Kennzeichen vom Blitzgerät nicht abfotografiert werden kann, begeht eine Urkundenfälschung. Dies ist im Detail umstritten, denn: die Zahlenfolge und Buchstabenfolge auf dem Kennzeichen wird ja nicht verändert, lediglich ihre Ablesbarkeit durch Fotogeräte.
Der Gesetzgeber hat alle Zweifel beseitigt und in § 22 StVG den Kennzeichenmissbrauch unmissverständlich unter Strafe gestellt: Nach § 22 StVG ist danach jede Kennzeichenmanipulation strafbar.
Fälschung von Provisionsverträgen
Wer die Unterschrift des Kunden fälscht, der in Wahrheit den Vertrag nicht unterschrieben hat, begeht eine Urkundenfälschung, jedenfalls dann, wenn er den gefälschten Vertrag dann zu Abrechnungszwecken vorlegt.
Impfzertifikat
Das gefälschte Impfzertifikat spielt seit Corona verstärkt eine Rolle.
Falschabrechnungen
Wer falsch abrechnet, begeht in aller Regel einen Betrug und keine Urkundenfälschung: Grund: In der Rechnung wird nicht über den wahren Aussteller des Rechnungsstellers getäuscht, sondern nur über die abgerechnete Leistung.
Anders ist es, wenn der Abrechnung als Nachweis gefälschte Belege beigefügt werden. Dann sind die beigefügten gefälschte Belege gefälschte Urkunden und das Verhalten als Urkundenfälschung strafbar.
schriftliche Lüge
Wer bloß lügt, aber nicht über den wahren Urheber der Erklärung täuscht, begeht keine Urkundenfälschung (evtl. aber einen Betrug).
Fahrscheinmanipulation
Wer Fahrscheine fälscht, begeht eine Urkundenfälschung.
3. Erhalte ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Wer nicht vorbestraft ist und keinen Eintrag im Führungszeugnis hat, der kann sich eine Geldstrafe bis maximal 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe leisten: Diese Strafe werden dann nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Alle Strafen, die höher sind, werden in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
4. Welche Strafe droht für eine Urkundenfäslschung (§ 267 StGB)? Welche Verteidigungsstrategie?
4.1. Strafdrohung
Die Strafdrohung für Urkundenfälschung ist nach dem Gesetz bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe.
In der Praxis erhalten nicht vorbestrafte Ersttäter in aller Regel eine Geldstrafe.
Anders ist es bei den besonders schweren Fällen der Urkundenfälschung. Die Strafandrohung für eine Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall ist mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe.
Besonders schwere Fälle liegen in folgenden Fällen vor:
- Täter begeht die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande
- Täter verursacht einen Vermögensverlust großen Ausmaßes
- Täter hat große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden in den Umlauf gebracht
- Täter hat seine seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
4.2. Verteidigungsstrategie
Verfahren wegen Urkundenfälschung haben erhebliche Besonderheiten.
Die Urkunde selbst ist zumeist aktenkundig. Sie ist richtig oder falsch, was häufig von vornherein klar ist. Ist es unklar, wird zum Beweis der Falschheit der Unterschrift ein Schriftsachverständigengutachten eingeholt.
Schwieriger gestaltet sich der Nachweis der Täterschaft. Denn mag der Nachweis einer gefälschten Urkunde gegeben sein, so ergibt sich daraus noch lange nicht, wer die Fälschung vorgenommen hat.
Beides – Prüfung, ob eine Fälschung vorliegt und wer sie begangen hat – stellen Schwerpunkte in der Strafverteidigung dar.
Daneben spielt das Motiv für die Tat und vor allem für die Strafzumessung eine große Rolle..
Zudem wird häufig neben der Urkundenfälschung ein Betrugsvorwurf geltend gemacht, typisch: Vorlage einer gefälschten Gehaltsabrechnung zur Erlangung eines Kredites ( = Betrug und Urkundenfälschung). Oftmals ist die Strafe für den Betrug dann höher als für die Urkundenfälschung.
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