Trennungsunterhalt nach langer Trennungszeit?
Über 40 Jahre waren die Beteiligten getrennt. Kosten des Pflegeheims zwangen die Ehefrau zur Inanspruchnahme des Ehegatten auf Trennungsunterhalt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 12. September 2003 zu dem Aktenzeichen 2 WF 283/03 führt eine lange Trennung von Eheleuten, ohne das es zu einer Ehescheidung oder der Stellung eines Ehescheidungsantrags kommt, zur Verselbständigung der Lebensverhältnisse der Ehegatten Dies führt nach der Entscheidung des OLG dazu, dass Trennungsunterhalt in dem 2003 zu entscheidenden Fall verwirkt war. Allerdings ist in Unterhalstverfahren, in denen Verwirkung diskutiert wird, auch immer die Frage aufzuwerfen, ob nicht ein Verzeiehen des Verwirkungstatbestandes vorliegt. Ein solches Verzeihen eines Verwirkungstatbestandes kann vorliegen, wenn der Unterhaltschuldner Zahlungen erbringt. So war es hier: der verpflichtete Ehegatte hatte sich zum einen bereits an den ambulanten Pflegekosten beteiligt, zum anderen sind auch außergerichtlich Teilzahlungen auf geltend gemachten Unterhalt erfolgt. Entscheiden wurde der Fall vom AG Kirchhain, AZ 31 F 455/12 EAUE nicht: das Verfahren endete mit einem Vergleich.