Studienvisum für Studienkolleg am VG Berlin erstritten
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 15 K 245.16 V) vertrat ich einen Marokkaner, der bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Studienaufnahme gestellt hatte. Ziel war es, das Visum zu erhalten zur Aufnahmeprüfung des Studienkollegs. Denn nur wenn die Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg bestanden ist, kann eine Zulassung zum Studienkolleg erteilt werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Studienkollegs ist dann die Aufnahme des Studiums in Deutschland möglich. Im Gerichtstermin konnten Gericht und Beklagte davon überzeugt werden, dass der Kläger eine ernsthafte Studienmotivation hatte. Auch die bisherigen Noten des Klägers waren geeignet, die zuvor ablehnenden Haltung des Auswärtigen Amtes abzuändern. Im Ergebnis wurde ein Vergleich geschlossen, der es dem Kläger bei Erfüllung der Konditionen ermöglicht, an der Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg teilzunehmen. Dies ist ein schöner Erfolg ist einem Rechtsbereich, mit dem nur Wenige näher vertraut sind. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in diesem Fachbeitrage zum Studienvisum auf unserer homepage.