Studienplatzklage Psychologie 3. FS: VG Mainz spricht weiteren Studienplatz zu
In diesem Fall hatte der Mandant Vorstudienleistungen für zwei Fachsemester erworben. Die Klage war daher gerichtet auf das 3. Fachsemester. Das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 13 L 426/19. MZ) hat dem Mandanten einen Studienplatz zum 3. FS zugesprochen. Der Mandant bekam den Studienplatz zugesprochen, ohne dass er zunächst ausgelost wurde. Das ist besonders erfreulich, denn in stark nachgefragten Studiengängen – wie Psychologie – klagen zumeist mehr Bewerber als es freie Studienplätze gibt. Die Gerichte ordnen dann Losverfahren an, wonach unter den konkurrierenden Bewerbern die weiteren Plätze mit gleicher Chance verlost werden. Ein schöner Erfolg. Meinem Mandanten wünsche ich alles Gute für das Studium!