In dem Verfahren klagten wir auf einen Studienplatz für Lehramt, Fächer Deutsch und Sachunterricht. Das Verfahren endete mit einem so genannten Zulassungsvergleich. Er beinhaltet, dass der Kläger den Studienplatz im Wunschstudiengang erhält und im Gegenzug die Verfahrenskosten trägt. Dies hat für den Kläger zwei entscheidende Vorteile: Mit einem Zulassungsvergleich erhält man schneller seinen Studienplatz als wenn auf die Gerichtsentscheidung gewartet wird. Zudem kann der, der einen Studienplatz im Vergleichswege erhalten hat, nicht mehr „raus geklagt“ werden. Wichtig bei Verfahren gegen die Universität Lüneburg (Leuphana) ist, dass das Verfahren rechtzeitig eingeleitet wird, nämlich spätestens bis 15.09. (WS) bzw. 15.03. (SoSe). Diese Ausschlussfrist ist unbedingt zu beachten. Haben Sie auch Interesse an einer Studienplatzlage? Dann setzen Sie sich gern mir mir in Verbindung.