Studienplatz Zahnmedizin Uni Gießen: Zulassung zum 4. FS (WS 18/19) erstritten
In dem Fall machte ich für die Mandantschaft geltend, dass einen Studienplatz bevorrechtigt zu vergeben sei, Grund: die Mandantschaft hatte eine Ehewohnung im Einzugsbereich er Universität. Im Verfahren ergab sich, dass ein Studienplatz zu vergeben war, die Mandantschaft hatte diesen aber nicht erhalten. Im Widerspruchsverfahren kam die Universität uns dann entgegen und hat den Wunschstudienplatz zur Verfügung gestellt. Prozessual interessant ist, dass die Universität die Zulassung ausgesprochen hat, obwohl eigentlich alle Plätze vergeben waren. Wenn aber – wie hier – die Zulassung zu Unrecht unterblieben ist, besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung auch bei erschöpfter Kapazität.